FI-Schalter im Schaltschrank keine Pflicht?

lantis22

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Hallo, ich habe von einem Kollegen gehört, das ein FI-Schutzschalter in einem vor unbefugten geschützten Schaltschrank nicht erforderlich ist wenn dort eine Steckdose intern verbaut ist und im dazugehörigen Schaltplan "Steckdose für Modem" steht.

Ist das richtig und wie heißt die VDE Vorschrift? Wo kann ich sie finden?

Danke schonmal. :D
 
Hallo, ich habe von einem Kollegen gehört, das ein FI-Schutzschalter in einem vor unbefugten geschützten Schaltschrank
nicht erforderlich ist wenn dort eine Steckdose intern verbaut ist und im dazugehörigen Schaltplan "Steckdose für Modem" steht.

Bezieht sich die Frage auf
1. Schaltschränke für Maschinen und Anlagen
oder
2. Schaltschränke für die Gebäudeinstallation

das ist m.E. ein himmelweiter Unterschied.

zu 1.
In Maschinen sind - soweit ich weiß - nirgends FI-Schutzschalter
eingebaut. Auch externe - von außen zugängliche - Steckdosen sind
idR mit B6 oder B10 Amp abgesichert. Diese sind ja nur für Geräte wie
Rechner und IBN-Laptop usw. (Dum nur, wenn da mal jemand einen
Saugeranschließt - dann ist der Sicherungsautomat sofort draußen)

zu2.
am Anschlusspunkt der Maschinen an die Hallenversorgung sind
meißtens 300mA RCD (FI-Schutzschalter) eingebaut und danach
irgendeine Cxx Sicherung.

Leider sind Maschinen mit diversen Antrieben etwas bösartig und
schiessen den FI ab. Dann muß ma sich schaltungstechnich überlegen,
wie man den Fehlerstrom in den Griff bekommt.

Gruß
 
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Hallo,

Der Schaltschrank befindet sich in einem abgeschlossenem Heizungskeller, in den nur Personen kommen die die Heizungsanlage warten, reparieren etc. Es wird mit diesem Schaltschrank die Heizungs und - Warmwasserbereitung realisiert.

Die erwähnte Steckdose ist im Schaltschrank verbaut. (Sarel-Metall-Gehäuse). Im Schaltplan ist diese Steckdose nicht als "Service-Steckdose" angegeben sondern als "Steckdose für Modem".
 
Also ersteinmal dürften bis auf die Steckdose wohl nur festangeschlossene geräte da sein. Also zulässig. die Servicesteckdose, wenn auch für "Modem" gillt quasie als fest zugewiesener Steckkontakt, wobei eben spätestens dann die Verlängerungstrommel glaub nach BGV einen FI aufweisen muß.
Wenn intern, dann verwende doch einen FI LS und ruhe ist. Modems haben meist nur einen Europstecker, also keinen PE, also extrem Unwarscheinlich das die den FI Rausfeuern können. Und wenn, wäre dies mit einem normalen LS Automaten auch passiert.
Zum FI, ist eine 0100. Weiß aber die genaue nicht auswendig.
 
Ehm Bau doch einfach einen LS B16 Automaten rein und hinter diesen baust du den FI und von dem aus auf die Steckdose so haste das als einzelnen Strmkreis und ist nach VDE Norm auch einzeln abschaltbar!

Service Steckdose oder Modemsteckdose ..... es gibt immer dumme leute die an die Steckdose dranngehen und was anderes anschließen... (zb Staubsauger ^^) nee aber was möchtest du der BGV sagen wenn da jemand ums leben gekommen ist ? .....

Gruß Kev
 
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Hallo,

lt. VDE 0100-410, Fassung 06/2007 ist ein zusätzlicher Schutz für
Steckdosenstromkreise durch FI-Schutzeinrichtungen nur im
Laienbereich (Fachfremde) sowie Außenbereiche verbindlich vorgeschrieben.

Da im o.g. Fall die Steckdose im Schaltschrank eingebaut, sowie der Schaltschrank abgeschlossen ist, muß meiner Meinung nach kein FI vorhanden sein.

Gruß
 
Nun ja, es wird ebenso zu fest Zugewiesenen Steckkontakten kein FI gefordert, nur ist eben für "Baubetriebliche" Unternhemen mindestens ein Fi in ihrer Leitung/Mehrfachsteckdose wiederrum durch mein die BG verordnet worden...
Also Modem quasie Festanschluss... (Wie auch immer bei Steckernetzteil) und die Wartungssteckdose über FI LS. Da Schaltschranktüren nicht NUR von elektroteschnisch unterwiesenen Fachkräften.... geöffnet werden, müßte miener Meinung nach doch ein FI rein. Ist kein Fehler auf er Leitung, dann ist davon keine Gefahr zu befürchten.
Ein PG/Laptop hat eh nach BGV 3A spätestens Halbjährlich geprüft zu werden, und eben auch Leuchten und andere Geräte, die Gewerblich genutzt werden.
Des weiteren sollten auch diese Fachkräfte wissen nicht in den Gefahernbereich mit 230V ohne Trenntrafo zu gehen.....
Daher ebensowenig eine Gefahr das der FI auslöst.

Also sicher ist Sicher, FI rein und Fertig. oder eben das Modem Festanschluss, bzw Blockiertes Steckernetzteil, das es nciht so einfach auszubauen ist.
 
Bezieht sich die Frage auf
zu 1.
In Maschinen sind - soweit ich weiß - nirgends FI-Schutzschalter
eingebaut. Auch externe - von außen zugängliche - Steckdosen sind
idR mit B6 oder B10 Amp abgesichert. Diese sind ja nur für Geräte wie
Rechner und IBN-Laptop usw. (Dum nur, wenn da mal jemand einen
Saugeranschließt - dann ist der Sicherungsautomat sofort draußen)

dazu Zitat aus einer "de" von 2007:
Nach der neuen DIN VDE 0100-410, die am 01.06.2007 erschien, müssen alle Steckdosenstromkreise bis 20A, die für die Benutzung durch Laien oder zur allgemenen Verwendung vorgesehen sind , mit einem FI/RCD <=30mA geschützt werden.
Ausnahme: Steckdosen für bestimmte Verbraucher (Kühlschrank...), dies müssen dann aber entsprechend gekennzeichent werden"


Meiner Meinung nach fallen von außen zugängliche Steckdosen darunter, weil hier jeder dahergelaufene irgendetwas anstecken kann. Die Kennzeichnung ist schnell mal entfernt, dann lieber den FI setzen...
 
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dazu Zitat aus einer "de" von 2007:
Nach der neuen DIN VDE 0100-410, die am 01.06.2007 erschien, müssen alle Steckdosenstromkreise bis 20A, die für die Benutzung durch Laien oder zur allgemenen Verwendung vorgesehen sind , mit einem FI/RCD <=30mA geschützt werden.
Ausnahme: Steckdosen für bestimmte Verbraucher (Kühlschrank...), dies müssen dann aber entsprechend gekennzeichent werden"

Meiner Meinung nach fallen von außen zugängliche Steckdosen darunter, weil hier jeder dahergelaufene irgendetwas anstecken kann. Die Kennzeichnung ist schnell mal entfernt, dann lieber den FI setzen...

...danke für Ausführungen - so wie es klingt ist das KEINE KANN-Bestimmung.
So gesehen muß mal mit meinen Endkunden und Eplanern reden.
Die werden das schlicht nicht kennen.

Gruß

IBFS
 
hallo!
Wie wird das im Maschinenbau gehandhabt?
Ich habe an einer Steckdose (Starkstrom 32A) den Hinweis gelesen:
Nicht für handhaltende
Elektrogeräte geeignet!
KEINE FI-SCHUTZSCHALTUNG!

Ist das in Ordnung wenn ich in einer Maschine (Anlage) eine Steckdose ohne FI einbaue?
In welche einer NORM ist dies zu erlesen?
Muss ich in der Anlagendokumentation noch einen zusätzlichen einen Vermerk setzen?
 
Ist das in Ordnung wenn ich in einer Maschine (Anlage) eine Steckdose ohne FI einbaue?
In welche einer NORM ist dies zu erlesen?

NEIN
jede Steckdose die einer nicht Elektrofachkraft zugänglich ist muss einen Fehlerstromschutzschalter besitzen.

VDE 0100-530
Errichten von Niederspannungsanlagen
Auswahl und Errichtung von Betriebsmitteln, Schalt und Steuergeräten
VDE 0100-482
Brandschutz bei besonderen Risiken und Gefahren

 
NEIN
jede Steckdose die einer nicht Elektrofachkraft zugänglich ist muss einen Fehlerstromschutzschalter besitzen.

Auch das ist keinesfalls so pauschal geregelt, denn leider verkommt die VDE mehr und mehr zum "Gummiregelwerk", recht hat der, der den Text am meisten dehnen kann :-x:

Zitat:
er Schutz mit RCD ≤ 30 mA
A​
Ausnahme: Uberwachte Steckdosen.Dieses gilt z.B. fur Industriebetriebe, deren elektrische Anlagen und Betriebsmittelstandig uberwacht werden. Als standig uberwacht geltenelektrische Anlagen und Betriebsmittel, wenn sie von Elektro-Fachkraften inStand gehalten werden und durch messtechnische Masnahmen sichergestellt ist, dass dadurch Schaden rechtzeitg entdeckt und behoben werden konnen.​
Ausnahme: Steckdosen fur bestimmte Verbrauchsmittel,z.B. Gefriertruhen, Heizung, EDV. In Fallen, bei denen die ausschliesliche Verwendung der Steckdose furbestimmte Betriebsmittel in Zweifel gezogen wird, wird empfohlen, entweder auf die Ausnahme zu verzichten oder das bestimmte Betriebsmittel fest
anzuschliesen.

Quelle: Siehe Anhang!


Es ist also keineswegs so, daß ein Laie nicht an eine Steckdose ohne FI darf :cool:, das kann in größeren Betrieben z.B. ganz anders gehandhabt werden, indem der Verantwortliche das ganze Werk als überwachten Bereich deklariert.
Nur, damit wir uns nicht falsch verstehen: Ich persönlich baue überall FI/LS-Kombis ein und fertig, weil ich keine Lust habe, später mal mit irgendeinem Richter die VDE durchzudiskutieren wegen eines 20 Euro-Teils.
Aber es gibt eben Ausnahmen...


Gruß

Holger

 

Anhänge

  • 2007-4-elektrotipp.pdf
    741,1 KB · Aufrufe: 93
Zuletzt bearbeitet:
Verstehe diese Diskussionen immer nicht. Es werden Maschinen mit den tollsten Sicherheitssensoren ausgestattet für tausende von € und
beim einfachen RCD für 30€ da macht man auf kosten der Sicherheit abstriche. tzzzz

Meine Meinung hier zu 2pol. separater FI/LS B16A/0,03 und die Welt ist in Ordnung und im Falle des Falles braucht ihr euch auch keiner ein schlechtes gewissen machen.
 
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Hallo zusammen,

vielleicht an der Stelle ein Einwurf von der "anderen" Seite. Nachdem einer meiner Kunden einen Stromunfall an einer außenliegenden Steckdose an einer Maschine hatte, empfehle ich grundsätzlich, unabhängig der VDE-Richtlinien, den FI für allgemein zugänglich Steckdosen an Maschinen. Die Kosten für einen solchen FI sind minimal und der Aufwand der Nachrüstung eher überschaubar, sofern der Schaltschrank halbwegs anständig dimensioniert ist.

Passiert war in dem konkreten Fall ein Unfall an einem ortsveränderlichen Betriebsmittel. Dass das Betriebsmittel in einem schlechten Zustand war und in der Vergangenheit auch schon mal geflickt (ich sage absichtlich nicht Instandgesetzt) worden war, spielte nach dem Unfall eine eher untergeordnete Rolle. Ein RCD hätte den Unfall vermieden.

Zum Glück passiert relativ wenig, da der Personenschutz bei konsequent durchgehender Schutzleiterverbindung meist durch die Sicherung quasi mit realisiert wird. Aber eine Sicherung ist eben nur ein Leitungsschutz!

Die VDE 0100-410:2007 regelt eben nur die Anforderungen an Niederspannungsverteilungen und verweist darauf, dass es bei Maschinen anders sein kann. In VDE 0113-1:2007 steht dann eine tolle Anmerkung in 15.1: "ANMERKUNG 2 Stromkreise für Steckdosen können mit Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs) ausgerüstet werden."

Daher bleibt es eine nachdrückliche Empfehlung. Die schlussendliche Entscheidung und somit Verantwortung liegt beim Betreiber der Maschinen. Das Gleiche gilt im Grunde genommen auch für alle anderen Steckdosen in seinem Betrieb!

Gruß

Klopfer
 
Passiert war in dem konkreten Fall ein Unfall an einem ortsveränderlichen Betriebsmittel. Dass das Betriebsmittel in einem schlechten Zustand war und in der Vergangenheit auch schon mal geflickt (ich sage absichtlich nicht Instandgesetzt) worden war, spielte nach dem Unfall eine eher untergeordnete Rolle. Ein RCD hätte den Unfall vermieden.

Interessante Ansicht...
Bei einem Unfall mit entsprechenden Folgen wird die BG ganz sicher nach den Protokollen für die Prüfungen nach BGV A3 fragen.

Und die Einstellung, dass stümperhaft geflickte Leitungen kein Problem darstellen solange der Maschinenbauer RCDs vor seine Steckdosen hängt, muss man auch nicht teilen.
Ich war über 10 Jahre als Betriebselektriker "auf der anderen Seite". Da galt IMMER der Leitsatz: "Es gibt keine geflickten Leitungen!".
 
Und die Einstellung, dass stümperhaft geflickte Leitungen kein Problem darstellen solange der Maschinenbauer RCDs vor seine Steckdosen hängt, muss man auch nicht teilen.
Ich war über 10 Jahre als Betriebselektriker "auf der anderen Seite". Da galt IMMER der Leitsatz: "Es gibt keine geflickten Leitungen!".

Hallo Tigerente1974,

da habe ich mich wohl etwas unscharf ausgedrückt. Natürlich sollen die RCD auch bei Maschinensteckdosen keinen Freibrief darstellen, die regelmäßigen Prüfungen der Betriebsmittel zu vernachlässigen. Natürlich ist es Mist einfach mal zu flicken statt fachgerecht instand zu setzen.

Aber die Welt ist leider bunt und es passiert vieles. Letztendlich ist es doch nur der Versuch, eine gefährliche Situation durch Kontrolle zu vermeiden. Wenn ich dabei die Wirksamkeit der Kontrolle von der menschlichen Natur unabhängig machen kann, so ist das umso besser. Natürlich müssen auch RCD Einrichtungen regelmäßig getestet werden! Aber die Prüfung von Betriebsmitteln zum Einen, und deren fachgerechte Instandsetzung zwischen zwei Prüfungen zum Anderen, ist eben eine rein organisatorische Maßnahme.

Wenn das in Deinem Betrieb vorbildlich funktioniert, dann ist das super! Dann sind wir auch genau in dem Bereich auf den die 0100-410 abzielt, nämlich der "überwachten Steckdose" an die eben nur Arbeitsmittel angeschlossen werden, die im Gegensatz zum Privathaushalt, einer regelmäßigen Kontrolle unterliegen.

Meine Erfahrungen sind eben leider anderer Natur, so dass ich versuche den Faktor Mensch wenn es um Sicherheit geht zu vermeiden.

Gruß

Klopfer
 
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