CE-Kennzeichnung von Roboter-Schaltschränken

daniel80

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Hallo Zusammen,

ich gehe davon aus (bitte korrigiert mich, falls ich da falsch liege), dass für Roboter und Schaltschrank jeweils eigene Konformitätsverfahren gelten. Auch deswegen, weil der Schaltschrank ja auch nicht an einen Roboter gebunden ist (zumindest dann, wenn er nicht integriert ist, also idR bei großen Anlagen) .

Für den Schaltschrank würde ich als geltende Richtlinie die Niederspannungs-Richtlinie ansetzen (eine Maschine ist der Schaltschrank ja nicht).

Frage: Was gehört auf das Typenschild, abweichend von den Angaben auf den Typenschildern von Maschinen?
 
ich gehe davon aus (bitte korrigiert mich, falls ich da falsch liege), dass für Roboter und Schaltschrank jeweils eigene Konformitätsverfahren gelten
wenn es zusammen geliefert wird, kann es auch eine gemeinsame geben.

Was gehört auf das Typenschild, abweichend von den Angaben auf den Typenschildern von Maschinen?
schau doch zum Beispiel mal in die 60204-1 Kapitel 16.4 oder 61439-1 Kapitel 6
 
Hallo Daniel,
eine Maschine ist laut Maschinenrichtlinie
"eine mit einem anderen Antriebssystem als der unmittelbar eingesetzten menschlichen oder tierischen Kraft ausgestattete oder dafür vorgesehene Gesamtheit miteinander verbundener Teile oder Vorrichtungen, von denen mindestens eines bzw. eine beweglich ist und die für eine bestimmte Anwendung zusammengefügt sind;"
Ich denke, dass die Roboterzelle ohne den Schaltschrank keine bestimmt Funktion erfüllen kann. Ich nehme an, der Roboter wird sich ohne den Schaltschrank nicht bewegen. Damit gehört der Schaltschrank zur Maschine dazu, ist also Teil davon. Deshalb braucht er kein eigenes Typenschild, wenn ihr ihn selbst gebaut habe.
Aber oft wird der Schaltschrank von einem Zulieferer gekauft, dann hat er ein eigenes Typenschild, wird aber mit dem Einbinden in eure Maschine dann zum Teil eurer Maschine (das Typenschild des Herstellers des Schaltschrankes bleibt dann dran, aber eures ist übergeordnet).

Viele Grüße
CE-Beratung Dr. Birn
 
Was gehört zusätzlich aufs Typenschild?

Ergänzend zu 60204-1 Kapitel 16.4
wo

· "Nennspannung, Anzahl der Außenleiter und Frequenz (bei Wechselstromversorgung) und Volllaststrom für jede Einspeisung" gefordert sind


und 61439-1 Kapitel 6,

findet man in DIN EN 61310-2 die Aufforderung Kennzeichnungen anzubringen, die für den sicheren Gebrauch notwendig sind

4.3.4. Kennzeichnung hinsichtlich elektrischer Gefährdungen
… können diese einschließen, sind aber nicht beschränkt auf:
a) Bemessungsspannung
b) Anzahl der Phasen
c) Symbol der Klassifizierung für den Schutz gegen elektrischen Schlag
d) Warnung vor Gefährdung durch gefährliche Spannung
e) Bezeichnung des IP-Codes
f) Warnung vor dem Vorhandensein von Restspannungen
g) Symbol zur Angabe des Schutzes zur Verwendung in explosionsfähigen Atmosphären

Viele Grüße
CE-Beratung Dr. Birn
 
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