CE von Cobot-Schweißanlagen

daniel80

Level-2
Beiträge
180
Reaktionspunkte
1
Zuviel Werbung?
-> Hier kostenlos registrieren
Hallo Zusammen,

welche Normen / Richtlinien müssen bei der Vergabe einer CE für eine Cobot-Schweißanlage berücksichtigt werden?

Geht die Normenlandschaft hier über die üblichen Normen 10218-2 / TS 15066 hinaus?

Und: Welche Anforderungen gelten prinzipiell bei der Einrichtung von Schweiß-Arbeitsplätzen - beispielsweise wird die Schweißzelle mit abgedunkelten Schutzscheiben ausgestattet - welche Anforderungen gelten hier?
 
Ganz ehrlich? Egal was der Hersteller verspricht, sorge dafür das niemand in den Arbeitsbereich des Roboters geraten kann, wenn er im Automatikmodus aktiv ist, selbst wenn der Roboter alle Vorgaben zur Kraft und Geschwindigkeitsbegrenzung aus der TS 15066 einhält. So ein Schweißdraht eitert schwer raus aus dem Auge ...
Entweder den Bereich überwachen mit einem Sicherheitsscanner und dann den Roboter abschalten oder eine trennende Schutzvorrichtung vorsehen. Wenn ihr eh einen Sichtschutz braucht wegen dem Lichtbogen, dann umhaust den Roboter komplett und überwacht den Zugang.

Ich kenne diese Schweißtische von Migatronic mit den UR Robotern und würde echt gerne mal wissen, welche mentale Gymnastik die durchgeführt haben um die Dinger in Automatik frei zugänglich zu halten. Klar der Roboter an sich ist kein großes Problem, aber der Brenner mit dem Schweißdraht der vorne rausguckt schon ....
 
Zuviel Werbung?
-> Hier kostenlos registrieren
Bin ich prinzipiell bei dir.

Muss bzgl. der Anlage etwas präziser werden: Es handelt sich zwar um einen Cobot, aber die Kollisionsgefahren reduzieren sich eher auf den Einrichtbetrieb bei geöffneter Schutzscheibe.

Sprich: Die Anlage arbeitet bei geschlossener Schutzscheibe im Automatik-Betrieb.

Hier wäre die Frage aber nach wie vor, welche Normen (gerade in Bezug auf Schweiß-Arbeitsplätze - zB Erdung, Potentialausgleich) einzuhalten sind.

Für die Anlage selbst würde ich die Maschinenrichtlinie (plus die entsprechenden geltenden Normen) heran ziehen.

Gelten hier weitere Richtlinien, bzw. Normen?
 
Ich wüsste nicht was es da an speziellen Normen geben soll. Die elektrische Seite wird ja schon mehr oder weniger von der Niederspannungsrichtlinie erschlagen. Ihr müsst halt aufpassen, dass ihr euch die Schweißströme nicht in den PE holt. Wie das Bauteil mit der Schweißmaschine zu verbinden ist, sollte aus der Doku der Schweißmaschine hervorgehen. Ansonsten bleiben die Emissionen von Lichtbogenstrahlung und Schweißrauchen, um die ihr euch kümmern müsst. Dazu kommen noch Sachen wie Brandgefahren etc. pp. die in der Risikobetrachtung enthalten sein sollten.

Die DGVU Information 209-010 behandelt das Lichtbogenschweißen (manuell). Dort sind auch noch weiterführende Vorschriften aufgeführt.
 
Zurück
Oben