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Hallo zusammen,
unsere Anlage hat zwei Schaltschränke (Steuerschrank, Umrichterschrank). Und jeweils einen Hauptschalter.
Normalerweise definieren wir einen Hauptschalter als Not-Aus (rot-gelb). Dieser schaltet dann aber alles ab.
Dies haben wir bis jetzt mit Unterspannungsauslöser realisiert. (so wird der zweite mit ausgeschalten)
Not-Halt-Taster sind ausreichend vorhanden.
Nun zu meinen Fragen:
- WElche Vorschriften gibt es für solche Situationen, habe in 60204 usw nichts direkt gefunden?
- Ich kann vom Instandhalter doch verlangen, das er zwei Hauptschalter ausschalten muss, bevor er mit seiner Arbeit beginnt, oder? Für diesen Fall wären beide Hauptschalter grau oder schwarz. Für diesen Fall würde in der Betriebsanleitung stehen, das für Instandhaltungsarbeiten und Wartungsarbeiten, beide Schalter zu schalten sind.
- Die Lösung mit Unterspannungsauslöser ( ein Hauptschalter schaltet den anderen mit aus) ist doch eher ein Luxus und kein muss oder?
unsere Anlage hat zwei Schaltschränke (Steuerschrank, Umrichterschrank). Und jeweils einen Hauptschalter.
Normalerweise definieren wir einen Hauptschalter als Not-Aus (rot-gelb). Dieser schaltet dann aber alles ab.
Dies haben wir bis jetzt mit Unterspannungsauslöser realisiert. (so wird der zweite mit ausgeschalten)
Not-Halt-Taster sind ausreichend vorhanden.
Nun zu meinen Fragen:
- WElche Vorschriften gibt es für solche Situationen, habe in 60204 usw nichts direkt gefunden?
- Ich kann vom Instandhalter doch verlangen, das er zwei Hauptschalter ausschalten muss, bevor er mit seiner Arbeit beginnt, oder? Für diesen Fall wären beide Hauptschalter grau oder schwarz. Für diesen Fall würde in der Betriebsanleitung stehen, das für Instandhaltungsarbeiten und Wartungsarbeiten, beide Schalter zu schalten sind.
- Die Lösung mit Unterspannungsauslöser ( ein Hauptschalter schaltet den anderen mit aus) ist doch eher ein Luxus und kein muss oder?