Wer nach den 20 Jahren die "Renovierung" macht ist egal. Es kann der ursprüngliche Hersteller, der Betreiber oder jemand ganz anders sein.
Ob und wer Hersteller im Sinne der CE wird, muss vertraglich geregelt werden. Wenn nichts geregelt ist, dann ist es der Betreiber.
Auch wenn der Auftrag an den ursprünglichen Hersteller geht.
CE ist aber meist sekundär. Vor der Renovierung ist die Prüfung auf "wesentliche Veränderung" zu machen.
Und da kommt in 99% raus, das es keine wesentliche Veränderung im Sinne der MRL ist.
Was bleibt, ist aber die die Betriebssicherheitsverordnung und die Anpassung an den Stand der Technik.
Und natürlich die Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung.
Jetzt kommt natürlich u.U. die Crux.
Laut Norm muss beim Inverkehrbringen einer Maschine die
Risikobeurteilung nicht dem Kunden ausgehändigt werden.
Wie will man aber nach 20 Jahren ein Retrofit machen, wenn man keine Performance Level kennt?
Deshalb ist bei uns das Aushändigen der RBU Bestandteil der Einkaufsbedingeungen.