Onkel Dagobert
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Ich programmiere seit Jahren Lüftungsanlagen von Büro- und Industriegebäuden mit S7-Steuerungen. Allerdings bin ich nicht der Fachplaner und kenne mich auch keinesfalls mit allen Details und Vorschriften aus.
Jetzt hat der Kunde einer "etwas vernachlässigten" Anlage eine zweifelhafte Idee, die er durch mich realisiert haben möchte. Ich bin mir jedoch nicht sicher ob das hygienisch unbedenklich ist.
An der Anlage, um die es geht, wird im Kühlbetrieb mittels eines Luftwäschers die Abluft abgekühlt. Mit der abgekühlten Abluft wird wiederum über einen Rotationswärmetauscher die Temperatur der Außenluft gesenkt. Das alles natürlich nur bei Bedarf und wenn es temperaturmäßig möglich ist. Die Kühlgrenze bzw. Feuchtkugeltemperatur wird berechnet und berücksichtigt. Diese Kühlvariante sollte damals nur mit 100% Außenluft betrieben werden. Jetzt hatte der Kunde im letzten Sommer das Problem, dass es im Gebäude aufgrund mangelnder Kühlleistung zu warm wurde. Die Ursachen hierfür sind mir inzwischen bekannt und liegen/lagen an ganz anderen Stellen. Das eigentliche Problem war der seit >10 Jahren wartungsfreie Betrieb. Gleich mehrere Stellantriebe waren/sind nicht betriebsbereit, darunter auch ein Regelventil der Erdsonden. Der Kühlturm der Wärmepumpen ist stillgelegt, und der Kanal-Temperatur-und Feuchtfühler hing im Raum. Es konnte also rein gar nichts wirklich kühlen. Das aber nur am Rande erwähnt.
Jetzt möchte der Kunde die Möglichkeit haben, die adiabate Kühlung auch im Umluftbetrieb (0% Außenluft) betreiben zu können. Im Umluftbetrieb mit adiabatischer Kühlung kommt natürlich die sehr hohe Luftfeuchtigkeit vollumfänglich in die Zuluft. Beides, 0% Außenluft und nahezu 100% Luftfeuchte ist ja schon irrsinnig. Der Wasserkreis im Luftwäscher wird mit "vollentsalztem" Wasser betrieben. Jetzt meine eigentliche Frage, ist das aus hygienischer Sicht zulässig? Welche Anforderungen an die Wasserbehandlung müssen bei Kalt-Befeuchtung der Zuluft erfüllt werden? Ich kenne z.Bsp. andere Anlagen mit einer UV-Lampe direkt im Fangbecken des Luftwäschers. Wobei ich hier nicht weiß, wie das Wasser vorher behandelt wurde.
Jetzt hat der Kunde einer "etwas vernachlässigten" Anlage eine zweifelhafte Idee, die er durch mich realisiert haben möchte. Ich bin mir jedoch nicht sicher ob das hygienisch unbedenklich ist.
An der Anlage, um die es geht, wird im Kühlbetrieb mittels eines Luftwäschers die Abluft abgekühlt. Mit der abgekühlten Abluft wird wiederum über einen Rotationswärmetauscher die Temperatur der Außenluft gesenkt. Das alles natürlich nur bei Bedarf und wenn es temperaturmäßig möglich ist. Die Kühlgrenze bzw. Feuchtkugeltemperatur wird berechnet und berücksichtigt. Diese Kühlvariante sollte damals nur mit 100% Außenluft betrieben werden. Jetzt hatte der Kunde im letzten Sommer das Problem, dass es im Gebäude aufgrund mangelnder Kühlleistung zu warm wurde. Die Ursachen hierfür sind mir inzwischen bekannt und liegen/lagen an ganz anderen Stellen. Das eigentliche Problem war der seit >10 Jahren wartungsfreie Betrieb. Gleich mehrere Stellantriebe waren/sind nicht betriebsbereit, darunter auch ein Regelventil der Erdsonden. Der Kühlturm der Wärmepumpen ist stillgelegt, und der Kanal-Temperatur-und Feuchtfühler hing im Raum. Es konnte also rein gar nichts wirklich kühlen. Das aber nur am Rande erwähnt.
Jetzt möchte der Kunde die Möglichkeit haben, die adiabate Kühlung auch im Umluftbetrieb (0% Außenluft) betreiben zu können. Im Umluftbetrieb mit adiabatischer Kühlung kommt natürlich die sehr hohe Luftfeuchtigkeit vollumfänglich in die Zuluft. Beides, 0% Außenluft und nahezu 100% Luftfeuchte ist ja schon irrsinnig. Der Wasserkreis im Luftwäscher wird mit "vollentsalztem" Wasser betrieben. Jetzt meine eigentliche Frage, ist das aus hygienischer Sicht zulässig? Welche Anforderungen an die Wasserbehandlung müssen bei Kalt-Befeuchtung der Zuluft erfüllt werden? Ich kenne z.Bsp. andere Anlagen mit einer UV-Lampe direkt im Fangbecken des Luftwäschers. Wobei ich hier nicht weiß, wie das Wasser vorher behandelt wurde.