Hesse
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Hallo.
Darf sich eine „Zweihandbedienung“ so nennen wenn es keine im Sinne der Norm ist ?
Ist „Zweihandbedienung“ also so etwas wie eine „Geschützte“ Bezeichnung ?
Die mir „vorgeschriebene“ Schaltung, besteht nur aus zwei in Reihe geschalteten Tastern
Ohne Sicherheitsrelais geht es direkt auf den Motorschütz .
(Quetschgefahr für Personen vorhanden )
Die Formulierung kommt in diesen Fall vom „Kaufmann“ und soll so angeboten
und gebaut werden ….
Darf sich eine „Zweihandbedienung“ so nennen wenn es keine im Sinne der Norm ist ?
Ist „Zweihandbedienung“ also so etwas wie eine „Geschützte“ Bezeichnung ?
Die mir „vorgeschriebene“ Schaltung, besteht nur aus zwei in Reihe geschalteten Tastern
Ohne Sicherheitsrelais geht es direkt auf den Motorschütz .
(Quetschgefahr für Personen vorhanden )
Die Formulierung kommt in diesen Fall vom „Kaufmann“ und soll so angeboten
und gebaut werden ….