FI nachrüsten bei Retrofit-Maßnahmen

schwimmer

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Hallo zusammen,
es gibt ja die Norm, dass Steckdosen auch in Industrieanlagen mit einem FI abzusichern sind. Es handelt sich hierbei um 230V-Steckdosen die für den Bediener zugänglich sind.
Es geht um Retrofit-Maßnahmen an mehreren Altanlagen (teilweise >40Jahre) und unterschiedlichen Maßnahmen. Ab welchem Umfang der Maßnahmen würdet ihr die Nachrüstung eines FI für diese Steckdosen in Betracht ziehen? Die geplanten Maßnahmen reichen vom reinen Austausch von CPU und Panel bis hin zu einem neuen Schaltschrank.
Danke für eure Meinungen
 
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Die Betriebssicherheitsverordnung schreibt eine Überprüfung der Anlagen vor. Dazu gehört auch die Kontrolle in wie weit die Anlage noch dem Stand der Technik entspricht. Gerade in Hinblick auf Änderungen von Normen und Vorschriften.
Wir haben alle Steckdosen nachgerüstet.
 
... und zwar unabhängig von einem Retofit ...!!!

Das gilt dann übrigens auch für die übrige Elektrik in der Produktion ...
Wir sind nicht Betreiber der Anlagen, haben somit darauf keinen Einfluss.
Es gibt doch auch einen Bestandsschutz für Altanlagen. Glaube nicht das es eine Firma gibt die bei einer Normänderung alle Altanlage auf die neue Norm anpasst.
 
Es gibt doch auch einen Bestandsschutz für Altanlagen. Glaube nicht das es eine Firma gibt die bei einer Normänderung alle Altanlage auf die neue Norm anpasst.
Naja ... es gibt ja immerhin die 4jährige Prüfung der Anlagen und Installationen. Spätestens dann ist es eine Abweichung, die auffallen sollte.
Natürlich hat der Betreiber die Möglichkeit, das zu ignorieren ... nun gibt es dann aber einen Auditbericht ... und wenn dann mal etwas passiert ...

Was die Altanlagen angeht so hat der Betreiber meines Wissens die Verpflichtung regelmäßig eine Risiko-Überprüfung durchzuführen ...
 
Vorsicht:
Für jede elektrische Anlage gilt erst einmal, dass sie den geltenden Forderungen zum Zeitpunkt ihrer Errichtung entsprechen muss. Erst bei wesentlichen Änderungen muss eine Aktualisierung auf den aktuellen Normenstand erfolgen.
 
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Es gibt doch auch einen Bestandsschutz für Altanlagen. Glaube nicht das es eine Firma gibt die bei einer Normänderung alle Altanlage auf die neue Norm anpasst.

Nein es gibt keinen Bestandsschutz.
In der BetrSichV iist festgelegt, dass der Betreiber seinen Mitarbeitern sichere Arbeitsmittel zur Verfügung stellen muss.
Was sicher bedeutet wird im jeweiligen Stand der Technik festgemacht.
Das bedeutet jetzt aber nicht automatisch, dass jede Normänderungen automatisch einen Umbau erfordert.
 
Vorsicht:
Für jede elektrische Anlage gilt erst einmal, dass sie den geltenden Forderungen zum Zeitpunkt ihrer Errichtung entsprechen muss. Erst bei wesentlichen Änderungen muss eine Aktualisierung auf den aktuellen Normenstand erfolgen.
Lies dir mal das durch:
https://www.baua.de/DE/Angebote/Rechtstexte-und-Technische-Regeln/Regelwerk/TRBS/EmpfBS-1114.html

Wesentliche Veränderung hat damit nur bedingt zu tun.
Vorallem bist du ganz schlecht beraten, wenn du bei einer Veränderung erst damit anfängst.
Eine Anpassung an den Stand der Technik bedingt nur eine Aktualisierung der Gefährungsbeurteilung.
Wenn ich einen Umbau plane und die Anlage entspricht bereits dem Stand der Technik, dann reichen sehr oft die bestehenden Schutzeinrichtungen. Und somit kommt man oft um die Wesentliche Veränderung herum. Mal so als Tipp aus der Praxis.
 
Bestandsschutz ist ein gern gehörtes Gerücht und bezieht sich auf die Konformität zum Errichtungszeitpunkt.

Gerade der RCD ist oft die Ursache für die Diskussion. Dabei ist die Nachrüstung oft nur ein Problem, weil an den Steckdosen Geräte mit grossen Ableitströmen hängen oder ein Gruppen-FI eingebaut wird, dessen Gruppe in Summe zu viel hat.
 
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Gerade der RCD ist oft die Ursache für die Diskussion. Dabei ist die Nachrüstung oft nur ein Problem, weil an den Steckdosen Geräte mit grossen Ableitströmen hängen oder ein Gruppen-FI eingebaut wird, dessen Gruppe in Summe zu viel hat.

Wenn sich das Problem nicht mit einem FI lösen lässt, dann eben mit einer anderen Steckverbindung.
Schuko weg und nen Hartingstecker hin.
 
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Dann bleibt ja eigentlich gar keine andere Wahl als einen FI nachzurüsten.
Sehe ich mittlerweile auch so. Bei den anderen Anlagen kommt zwar kein Bediener an die Steckdosen, aber wahrscheinlich ist es dann auf jeden Fall besser her auch den FI nachzurüsten.
 
Sehe ich mittlerweile auch so. Bei den anderen Anlagen kommt zwar kein Bediener an die Steckdosen, aber wahrscheinlich ist es dann auf jeden Fall besser her auch den FI nachzurüsten.
Ja weil sobald die Elektriker am Werk sind dann ist die Türe vom Schrank offen und die Wahrscheinlichkeit ist groß, dass zu diesem Zeitpunkt auch nicht elektrisches Instandhaltungspersonal aktiv ist und für ihre Werkzeuge Steckdosen suchen.

Der FI kann Leben retten und ein Leben ist viel wert!

Da einfach Bestandschutz rufen und den Stand der Technik verleugnen gibt im Schadensfall eine sehr schlechte Nummer ab.
 
Wenn ich darf dann schließe ich mich an diesem Thread gleich an.

Bestandsschutz gibts nicht, das weiß ich (zumindest nicht im Bereich Sicherheit).

Wir haben ebenfalls sehr viele alte Anlagen (die meisten sind vor 2000). Bei diesen wurden sehr häufig die roten 5pol. Steckdosen ("Starkstromsteckdosen") & Schukosteckdosen verbaut.

Ein Kollege ist aktuell dabei bei allen Anlagen einen FI nachzurüsten (sofern möglich).
Bei Steckdosen, die für die Produktion wichtig sind und ein FI möglicherweise auslösen könnte, wird ein "Harting-modular" Stecker verbaut. Ich habe für uns eine sinnvollen Stecker zusammengestellt, damit verschiedene Komponenten ausgetauscht werden können (5pol. 400V, Steuerung Ein- & Ausgänge, bei Bedarf Profinet,...).

Mir geht´s jetzt aber um ein anderes Thema.
Wir haben viele Heizungen die angesteckt sind. Es sind dort die blauen, 3pol. Stecker verbaut.

Meine Frage ist jetzt, muss man dort einen FI nachrüsten. Das sind ja "spezielle" Stecker und die Anlagenbediener sind dementsprechend unterwiesen.

Meiner Meinung nach muss dort keiner verbaut werden.

MfG
Hannes
 
In der VDE 0100-410 steht, dass laienbedienbare Steckdosenstromkreise bis 32A mit einem FI auszurüsten sind. (Hier wird nicht nach unterschiedlichen Steckertypen differenziert)
Ist das jetzt nicht bis 125 A?
Edit: War ein Irrtum. Auf Baustellen ist jetzt bis 63 A ein RCD Typ B Pflicht (VDE 0100-704). Die 125 A waren wohl mal im Gespräch. Ich habe auf Baustellen aber noch keine 125 A Steckdose gesehen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn ich darf dann schließe ich mich an diesem Thread gleich an.

Bestandsschutz gibts nicht, das weiß ich (zumindest nicht im Bereich Sicherheit).

Wir haben ebenfalls sehr viele alte Anlagen (die meisten sind vor 2000). Bei diesen wurden sehr häufig die roten 5pol. Steckdosen ("Starkstromsteckdosen") & Schukosteckdosen verbaut.

Ein Kollege ist aktuell dabei bei allen Anlagen einen FI nachzurüsten (sofern möglich).
Bei Steckdosen, die für die Produktion wichtig sind und ein FI möglicherweise auslösen könnte, wird ein "Harting-modular" Stecker verbaut. Ich habe für uns eine sinnvollen Stecker zusammengestellt, damit verschiedene Komponenten ausgetauscht werden können (5pol. 400V, Steuerung Ein- & Ausgänge, bei Bedarf Profinet,...).

Mir geht´s jetzt aber um ein anderes Thema.
Wir haben viele Heizungen die angesteckt sind. Es sind dort die blauen, 3pol. Stecker verbaut.

Meine Frage ist jetzt, muss man dort einen FI nachrüsten. Das sind ja "spezielle" Stecker und die Anlagenbediener sind dementsprechend unterwiesen.

Meiner Meinung nach muss dort keiner verbaut werden.

MfG
Hannes
Ich habe ähnliche Konstellationen, Heizung
über Hartingstecker, mache da immer einen
FI vor, weil Heizungen schon mal gerne durchschlagen
und weil die Anschlüsse mit dem Drahtgeflecht
auch sehr empfindlich sind.
 
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