Ist eine einpolige Absicherung an einem ortsveränderlichen Gerät zulässig?

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Hallo,
an einem meiner beiden Übungsaufbauten soll eine Absicherung nachgerüstet werden. Von einem alten Sicherungshalter gibt es noch ein Loch im Gehäuse das ich gerne nutzen würde.
An den 230V ist derzeit nur ein Meanwell Netzteil 24V/240W angeschlossen, es soll aber, für Servos, noch eins mit 48V mit 240W oder 480W dazukommen, mehr nicht.
Ich dachte an diesen Geräteschutzschalter von Schurter. Dieser ist allerdings nur einpolig und meine Frage wäre jetzt, ob das zulässig ist?
Falls nicht wäre ich für Vorschläge für eine zweipolige Lösung dankbar mit der ich das Loch füllen kann. Entweder direkt mit dem Gerät oder indirekt, das Gerät sitzt auf einer Hutschiene im Gehäuse (Ich meine da war noch etwas Platz) und im Loch steckt ein Taster für die Rücksetzung.
Nachtrag: Neben dem Schutz soll auch verhindert werden, dass die Sicherung der Steckdose fliegt. Da wäre allerdings die Frage, ob es dann nicht eher ein thermisch-magnetischer Schutz sein muss?
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Oliver
Fast alle Geräte die einen Netzstecker haben, haben intern noch eine einpolige Sicherung.
Ich habe mir deine Bilder angesehen (sieht sehr gut aus). Ich würde hier nicht von enem fertigem Gerät ausgehen, sondern von Versuchsaufbauten an denen nur Fachleute rumfummeln.
Die Frage ist was du schützen möchtest.
Das Meanwell mit 480W ist 100% ein Schaltnetzteil mit einer Einschaltspitze von 10A. Der Schutz gegen eine thermische Überlastung sollte durch die Vorsicherung der Steckdose bereits gewährleistet sein. Einen Schutz gegen Kurzschluss mit selektivität zu der Steckdosensicherung bekommst du sowieso nicht hin, egal was du einbaust.
Ein Schalter verleitet meiner Meinung nach nur dazu im eingesteckten Zustand im Rack rumzudrahten.

Wenn überhaupt macht nur eine elektronische einstellbare Sicherung Sinn.

Holger
 
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Die Frage ist was du schützen möchtest.
Das Meanwell mit 480W ist 100% ein Schaltnetzteil mit einer Einschaltspitze von 10A. Der Schutz gegen eine thermische Überlastung sollte durch die Vorsicherung der Steckdose bereits gewährleistet sein. Einen Schutz gegen Kurzschluss mit selektivität zu der Steckdosensicherung bekommst du sowieso nicht hin, egal was du einbaust.
Ein Schalter verleitet meiner Meinung nach nur dazu im eingesteckten Zustand im Rack rumzudrahten.

Wenn überhaupt macht nur eine elektronische einstellbare Sicherung Sinn.

Holger
Hallo Holger,
ich möchte eigentlich verhindern, dass mir bei welchem Fehler auch immer die Sicherung vor der Steckdose fliegt.
Vom Erbauer des Gestells war ein Halter für eine Schmelzsicherung montiert gewesen. Ich weiß gar nicht mehr, warum ich die nicht nutzen wollte, vermutlich, weil ich unbedingt einen Automaten haben wollte. Der Halter ist leider beschädigt. Vielleicht ersetze ich den einfach durch einen neuen und nutze wieder eine Schmelzsicherung, so oft wird die ja nicht auslösen.
 
Falls es sich um einen Schukostecker handelt, würdest Du im Auslösefall evtl. den Neutralleiter unterbrechen. Deshalb würde ich da immer 2-polig fahren. Mit einer CEE -Steckdose samt Stecker sähe es anders aus.
1712837267926.png
 
Ja nur da wo üblicherwiese solche Übungsgeräte verwendet werden gibt es meistens keine CEE Steckdosen :)

Wenn da ein Schaltnetzteil abgesichert wir das sowieso die Trennung zwischen 230V und 48V bereitstellt, dann hätte ich auch keine Bedenken wenn da einpolig im schlechtesten Fall der N unterbrochen wird -> es kann ja nichts passieren.

Viel mehr Gedanken würde ich mir um die Schutzmaßnahme auf der NV Seite machen.
- mit geerdetem Minus (oder Plus)
- IT Netz mit Ü-Ableiter und Isolationsüberwchung
- Fliegend ohne Überwachung, . . .

Was soll es jetzt denn werden?
 
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Ja nur da wo üblicherwiese solche Übungsgeräte verwendet werden gibt es meistens keine CEE Steckdosen :)

Wenn da ein Schaltnetzteil abgesichert wir das sowieso die Trennung zwischen 230V und 48V bereitstellt, dann hätte ich auch keine Bedenken wenn da einpolig im schlechtesten Fall der N unterbrochen wird -> es kann ja nichts passieren.

Viel mehr Gedanken würde ich mir um die Schutzmaßnahme auf der NV Seite machen.
- mit geerdetem Minus (oder Plus)
- IT Netz mit Ü-Ableiter und Isolationsüberwchung
- Fliegend ohne Überwachung, . . .

Was soll es jetzt denn werden?
Die Primärseite soll (wieder) abgesichert werden, ursprünglich war da eine Schmelzsicherung verbaut. Der Halter ist aber defekt und wenn ich den entferne ist da ein hässliches Loch. Ich weiß auch nicht warum, aber ich glaube ich wollte unbedingt einen Automaten einbauen, der in das Loch passt, aber vielleicht erneure ich auch einfach den Halter und nehme wieder eine Schmelzsicherung, da wäre dann nur die Frage welche, vermutlich MT, weil F mir wohl bei jedem Einschalten durchbrennt.
Auf der Sekundärseite sind schon Murr Mico verbaut.
 
Die Primärseite soll (wieder) abgesichert werden
Hallo Oliver
Dein Grundgedanke in allen Ehren.
z.B. Meanwell NDR480-48
Einschaltstrom 35A / Dauerstrom 2,4A / Kurzschlussfest / Überlastgeschützt
Hier könntest du eine 4-5A Schmelzsicherung einsetzen. Aber wozu?
Deine Steckdose hat einen B13/B16 LS Schalter. Dieser löst in 0,2s aus im Kurzschluss. Da zuckt deine Schmelzsicherung nicht mal.

Das Rack vernünftig geerdet und Minus der Netzteile auf Erde gelegt.
Wäre mein Favorit.
 
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Dies ist leider mit keiner Schutzmaßnahme möglich.
OK, schade, dann muss ich mir zum Stopfen des Loches noch was Ausdenken.
Vielleicht eine Rückwandleuchte.
🤣

Ich werde dann vermutlich den defekten Halter entfernen und durch einen neuen ohne Funktion ersetzen.
 
(2) Ist eine einpolige Absicherung an einem ortsveränderlichen Gerät zulässig? | SPS-Forum - Automatisierung und Elektrotechnik

Hallo,
an einem meiner beiden Übungsaufbauten soll eine Absicherung nachgerüstet werden. Von einem alten Sicherungshalter gibt es noch ein Loch im Gehäuse das ich gerne nutzen würde.
An den 230V ist derzeit nur ein Meanwell Netzteil 24V/240W angeschlossen, es soll aber, für Servos, noch eins mit 48V mit 240W oder 480W dazukommen, mehr nicht.
Ich dachte an diesen Geräteschutzschalter von Schurter. Dieser ist allerdings nur einpolig und meine Frage wäre jetzt, ob das zulässig ist?
Falls nicht wäre ich für Vorschläge für eine zweipolige Lösung dankbar mit der ich das Loch füllen kann. Entweder direkt mit dem Gerät oder indirekt, das Gerät sitzt auf einer Hutschiene im Gehäuse (Ich meine da war noch etwas Platz) und im Loch steckt ein Taster für die Rücksetzung.
Nachtrag: Neben dem Schutz soll auch verhindert werden, dass die Sicherung der Steckdose fliegt. Da wäre allerdings die Frage, ob es dann nicht eher ein thermisch-magnetischer Schutz sein muss?



Hallo,

die Frage ist, was will man erreichen und vor was will man schützen. Ein „unschönes Loch“ zu stopfen, ist dafür eine bestimmt nicht optimale Vorgabe und Betrachtung.

Zuerst einmal: Man muss nicht mehr machen, als das, was vorgeschrieben ist.

Also dazu nachsehen. Da es sich um eine Steuerung handelt, ist die EN 60204-1 als Produktnorm sicher anwendbar. Die fordert für an Haushaltsdosen steckbare Stromversorgungen „Stecker/Steckdosen-Kombination für eine Stromversorgung mit flexiblen Leitungen“ aber nichts.

Gründe sind:

Das erforderliche Freischalten der Steuerung darf durch Wegstecken des Netzkabels erfolgen. Auch der immer vorgeschaltete Sicherungsautomat darf dazu dienen. In der Regel weist man zusätzlich (deutlich) mit Text und Piktogramm(en) darauf hin.
Als Folge darf an der Steuerung ein einpoliger Schalter und (damit) nicht freischaltend verwendet werden.

Eine einpolige Sicherung ist ebenfalls zulässig, bzw. nicht verboten. Ein sorgfältiger Hersteller der jedes Restrisiko ausschalten will, schreibt in der Anleitung dazu, dass der Anschluss nur an eine mit Fi-Schutzschalter ausgerüstete Steckdose erfolgen darf. Nach meiner Erfahrung ist der Ableitstrom von Meanwell-Netzteilen niedrig genug, um den Fi nicht auszulösen und auch den für Steckdosenanschluss max. zulässigen Ableitstrom-Grenzwert (bei mehreren parallelen Netzteilen) nicht zu überschreiten (aber trotzdem unbedingt selbst nachmessen).

Die Netzteile sind für den internen Kurzschlussfall auf einen Automaten in der Zuleitung von 16 A intern gesichert. Das Netzkabel und primärseitige Verdrahtung weist – sofern sachgerecht ausgeführt -, eine entsprechende Stromtragfähigkeit aus. Diese Absicherung war früher gängig, auch wenn inzwischen verstärkt auf 10 A reduziert wird. Eine zusätzliche Sicherung in der Zuleitung „hilft“ den Netzteilen selbst also wenig.

Eine „Einschaltstrombegrenzung“ (hier, dass vor dem Hauptautomaten einer an der Steuerung auslöst) sollte nicht erforderlich sein. Grund (wie schon von jemandem erwähnt) ist, dass die Netzteile eine PFC haben sollten, welche den Einschaltstrom bereits begrenzt.

Nun gibt es noch eine Produktnorm, deren Anwendung nicht falsch wäre, die EN 61439-1 Niederspannungs-Schaltgerätekombinationen:

Aber auch diese fordert nur für ein (hier nicht vorliegendes) Netz-IT-System allpolige Absicherung (sinngemäß, da nicht wörtlich zitiert werden darf): „ … für IT-Systeme … sollte die Kurzschluss-Schutzeinrichtung in jedem einzelnen Pol ein angemessenes Schaltvermögen für die verkettete Spannung haben, um einen Doppelerdschluss abschalten zu können.“

Sofern man das Loch aber unbedingt optisch „hochwertig“ und „Geldwert“ verschließen will, böte sich ein Automat mit 10 A an. Der würde dafür sorgen, dass hinter einem 16 A Automaten im Kurzschlussfall zuerst dieser auslöst und ein möglicher Kurzschlussstrom somit immer auf ein „modernes“ Maß begrenzt wird. Nachdem maximal 3 A fließen, sind die anvisierten 5 A natürlich auch denkbar, aber vielleicht doch etwas knapp bemessen.

Die Frage ist, ob der „Gewinn“, das Geld wert ist. Aber es „beruhigt“ natürlich und sieht für Verwender nach sehr sorgfältiger Planung aus.

Nun noch kurz zur Sekundärseite dieses Mini-Steuerschrankes.

Die EN 60204-1 „wünscht“ eine Funktionserdung (PELV), fordert sie aber nicht. In einem kleinen System (wie diesem) würde ich (rein persönliche Meinung) die sekundärseitigen Stränge nicht erden. Der „Erdgedanke“ gilt für große Systeme und raue Umgebung. In einem Kleinsystem mit den heute üblichen, guten Schutzklasse II-Ausführungen halte ich das für nicht erforderlich. Und wer rüstet dann noch eine Isolationsüberwachung dazu?
 
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Das einzige Problem. was ich dabei sehe ist folgendes: Benutzer will an der Verdrahtung etwas ändern, Stecker steckt verkehrt herum in der Dose, Benutzer schaltet die innere Sicherung ab und erliegt dem Irrglauben das der Aufbau stromlos ist. Deshalb würde ich es entweder zweipolig unterbrechen oder ganz seinlassen.
 
Das einzige Problem. was ich dabei sehe ist folgendes: Benutzer will an der Verdrahtung etwas ändern, Stecker steckt verkehrt herum in der Dose, Benutzer schaltet die innere Sicherung ab und erliegt dem Irrglauben das der Aufbau stromlos ist. Deshalb würde ich es entweder zweipolig unterbrechen oder ganz seinlassen.
Naja, der Benutzer bin nur ich und ich müsste da schon reichlich verwirrt sein, um dss anzunehmen.
 
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Dekuika
Man kann immer Probleme "sehen". Doch kommt man dann zu keinen (realistischen) Lösungen.
Deshalb meine etwas detaillierte Ausführung, um zu zeigen, dass dieses "Problem" die Produktnorm explizit behandelt und das Ziehen des Netzkabels ausdrücklich als ausreichend ansieht. Ergänzt mit "Schutz- und Warnhinweis(en)" machen die Lösung dann absolut vollständig und anwendbar.
 
Rechtlich ist es, glaube ich, so: Eine Unterbrechung des Neutralleiters ist, wenn überhaupt, nur zeitverzögert zulässig.
 
Dekuika
Man kann immer Probleme "sehen". Doch kommt man dann zu keinen (realistischen) Lösungen.
Deshalb meine etwas detaillierte Ausführung, um zu zeigen, dass dieses "Problem" die Produktnorm explizit behandelt und das Ziehen des Netzkabels ausdrücklich als ausreichend ansieht. Ergänzt mit "Schutz- und Warnhinweis(en)" machen die Lösung dann absolut vollständig und anwendbar.
Mag sein. Ich würde es trotzdem, sicher, ausführen. Aber vermutlich bin ich überhaupt nicht sachkundig.
 
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Ich würde mir vielleicht folgendes anschauen.

Hat man einen Stecker, macht es besser für den Transport,
Einen zweipoligen Schalter, evtl. mit Netzfilter, Sicherung
und einer möglichen Version für Schaltnetzteile.


 
@oliver.tonn
Die Lösung von @Dekuika mit der blauen CEE-Steckdose finde ich persönlich am sinnvollsten für Versuchsaufbauten.
Damit hast du eine feste Zuordnung von L und N. Ist beim „Spielen“ nie verkehrt, wenn man weiß, wo man hinfassen darf und wo nicht.
 
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