(2) Ist eine einpolige Absicherung an einem ortsveränderlichen Gerät zulässig? | SPS-Forum - Automatisierung und Elektrotechnik
Hallo,
an einem meiner beiden Übungsaufbauten soll eine Absicherung nachgerüstet werden. Von einem alten Sicherungshalter gibt es noch ein Loch im Gehäuse das ich gerne nutzen würde.
An den 230V ist derzeit nur ein Meanwell Netzteil 24V/240W angeschlossen, es soll aber, für Servos, noch eins mit 48V mit 240W oder 480W dazukommen, mehr nicht.
Ich dachte an diesen
Geräteschutzschalter von Schurter. Dieser ist allerdings nur einpolig und meine Frage wäre jetzt, ob das zulässig ist?
Falls nicht wäre ich für Vorschläge für eine zweipolige Lösung dankbar mit der ich das Loch füllen kann. Entweder direkt mit dem Gerät oder indirekt, das Gerät sitzt auf einer Hutschiene im Gehäuse (Ich meine da war noch etwas Platz) und im Loch steckt ein Taster für die Rücksetzung.
Nachtrag: Neben dem Schutz soll auch verhindert werden, dass die Sicherung der Steckdose fliegt. Da wäre allerdings die Frage, ob es dann nicht eher ein thermisch-magnetischer Schutz sein muss?
Hallo,
die Frage ist, was will man erreichen und vor was will man schützen. Ein „unschönes Loch“ zu stopfen, ist dafür eine bestimmt nicht optimale Vorgabe und Betrachtung.
Zuerst einmal: Man muss nicht mehr machen, als das, was vorgeschrieben ist.
Also dazu nachsehen. Da es sich um eine Steuerung handelt, ist die EN 60204-1 als Produktnorm sicher anwendbar. Die fordert für an Haushaltsdosen steckbare Stromversorgungen „
Stecker/Steckdosen-Kombination für eine Stromversorgung mit flexiblen Leitungen“ aber nichts.
Gründe sind:
Das erforderliche Freischalten der Steuerung darf durch Wegstecken des Netzkabels erfolgen. Auch der immer vorgeschaltete Sicherungsautomat darf dazu dienen. In der Regel weist man zusätzlich (deutlich) mit Text und Piktogramm(en) darauf hin.
Als Folge darf an der Steuerung ein einpoliger Schalter und (damit) nicht freischaltend verwendet werden.
Eine einpolige Sicherung ist ebenfalls zulässig, bzw. nicht verboten. Ein sorgfältiger Hersteller der jedes Restrisiko ausschalten will, schreibt in der Anleitung dazu, dass der Anschluss nur an eine mit Fi-Schutzschalter ausgerüstete Steckdose erfolgen darf. Nach meiner Erfahrung ist der Ableitstrom von Meanwell-Netzteilen niedrig genug, um den Fi nicht auszulösen und auch den für Steckdosenanschluss max. zulässigen Ableitstrom-Grenzwert (bei mehreren parallelen Netzteilen) nicht zu überschreiten (aber trotzdem unbedingt selbst nachmessen).
Die Netzteile sind für den internen Kurzschlussfall auf einen Automaten in der Zuleitung von 16 A intern gesichert. Das Netzkabel und primärseitige Verdrahtung weist – sofern sachgerecht ausgeführt -, eine entsprechende Stromtragfähigkeit aus. Diese Absicherung war früher gängig, auch wenn inzwischen verstärkt auf 10 A reduziert wird. Eine zusätzliche Sicherung in der Zuleitung „hilft“ den Netzteilen selbst also wenig.
Eine „Einschaltstrombegrenzung“ (hier, dass vor dem Hauptautomaten einer an der Steuerung auslöst) sollte nicht erforderlich sein. Grund (wie schon von jemandem erwähnt) ist, dass die Netzteile eine PFC haben sollten, welche den Einschaltstrom bereits begrenzt.
Nun gibt es noch eine Produktnorm, deren Anwendung nicht falsch wäre, die EN 61439-1 Niederspannungs-Schaltgerätekombinationen:
Aber auch diese fordert nur für ein (hier nicht vorliegendes) Netz-IT-System allpolige Absicherung (sinngemäß, da nicht wörtlich zitiert werden darf): „ … für IT-Systeme … sollte die Kurzschluss-Schutzeinrichtung in jedem einzelnen Pol ein angemessenes Schaltvermögen für die verkettete Spannung haben, um einen Doppelerdschluss abschalten zu können.“
Sofern man das Loch aber unbedingt optisch „hochwertig“ und „Geldwert“ verschließen will, böte sich ein Automat mit 10 A an. Der würde dafür sorgen, dass hinter einem 16 A Automaten im Kurzschlussfall zuerst dieser auslöst und ein möglicher Kurzschlussstrom somit immer auf ein „modernes“ Maß begrenzt wird. Nachdem maximal 3 A fließen, sind die anvisierten 5 A natürlich auch denkbar, aber vielleicht doch etwas knapp bemessen.
Die Frage ist, ob der „Gewinn“, das Geld wert ist. Aber es „beruhigt“ natürlich und sieht für Verwender nach sehr sorgfältiger Planung aus.
Nun noch kurz zur Sekundärseite dieses Mini-Steuerschrankes.
Die EN 60204-1 „wünscht“ eine Funktionserdung (PELV), fordert sie aber nicht. In einem kleinen System (wie diesem) würde ich (rein persönliche Meinung) die sekundärseitigen Stränge nicht erden. Der „Erdgedanke“ gilt für große Systeme und raue Umgebung. In einem Kleinsystem mit den heute üblichen, guten Schutzklasse II-Ausführungen halte ich das für nicht erforderlich. Und wer rüstet dann noch eine Isolationsüberwachung dazu?