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Ja, aber hier ist ja zum Glück ein B20 verbaut.
Edit: Mist, eine Sekunde zu langsam.
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Nur aus meiner Sichtweise :DIN VDE0100-510
Parallelschaltungen zur erhöhten Übertragungsleistung ist ja erlaubt, aber nicht mit gemischter Kennzeichnung - auch in der Industrie nicht.
Hallo,Das denke ich auch ( da steht ja auch nicht umsonst "Minimum 4qmm" )
Anhang anzeigen 80754
Hallo,
nach dem Anschlussbild kann man den Herd doch auch zweiphasig anschließen (4 x 2,5^2)? Oder hab ich was verpasst? 2 Phasen scheinen doch vorhanden zu sein?
Gegen einen dreiphasigen Automaten spricht, dass im Sicherungskasten vermutlich nur zwei Phasen ankommen.
Ich kenne jetzt nur die 0100-520, evtl. hast du dich vertippt. Da steht nichts von Kennzeichnungsvorgabe. Meines Wissens ist auch nur der PE tatsächlich farbgeblich vorgeschrieben.DIN VDE0100-510
Parallelschaltungen zur erhöhten Übertragungsleistung ist ja erlaubt, aber nicht mit gemischter Kennzeichnung - auch in der Industrie nicht.
Ich denke mal, dass ist jedem hier klar.Bei Einsatz einer Brücke fließt über den N-Leiter der Summenstrom
Und der sollte bei 2,5 mm² die zulässigen Werte nicht übersteigen
Evtl. kannst du auch mit 2N zum Herd fahren wenn dort die Brücke 4-5 entfernst. Kannst ja mal mit nem Ohmmeter nachmessen.Ich habe nicht nachgemessen, ob es zwei verschiedene Phasen sind, aber selbst wenn, sind die jeweils über einen eigenen, 1-poligen FI gesichert. Da wollte ich lieber nichts ändern.
O o .....da wäre ich vorsichtig …Evtl. kannst du auch mit 2N zum Herd fahren wenn dort die Brücke 4-5 entfernst.
Dann müsste ich aber auch die Zuleitung nach den FIs trennen. Und dann sichergehen, dass beim zweiphasigen Herdanschluss keine Verbindung zwischen den zwei Phasen zustande kommt. Wenn von L1 was über L2 und N wegfließt, ist der FI draußen. Wenn von L1 was über den N von L2 wegfließt, ist der FI draußen.Evtl. kannst du auch mit 2N zum Herd fahren wenn dort die Brücke 4-5 entfernst. Kannst ja mal mit nem Ohmmeter nachmessen.
Bloß nicht. Dann macht am Ende eine ( Laie ) einen FI raus und meint, der Ofen ist spannungsfrei nur weil die Uhr am Ofen nichts mehr anzeigt....Dann müsste ich aber auch die Zuleitung nach den FIs trennen.
In VDE0100-510 findest Du unter "514 Kennzeichen" (und folgend) die Spezifikation der Kennzeichnung farblicher u. nummerierter Kabel/Leitungen - unter anderem auch den Passus, der für nummerierte Leitungen die Aussage bezüglich eine N-Leiters trifft.Meines Wissens ist auch nur der PE tatsächlich farbgeblich vorgeschrieben.
514.3.Z2 Kennzeichnung von Adern in mehradrigen Kabeln/Leitungen und in flexiblen Leitungen
Die Kennzeichnung von isolierten Leitern in starren und flexiblen Kabeln und in flexiblen Leitungen mit zwei bis fünf Adern muss mit DIN VDE 0293-308 (VDE 0298-308) übereinstimmen,....Die Außenleiter müssen durch die Farbe Schwarz oder Braun oder Grau, der Neutralleiter durch die Farbe Blau und der Schutzleiter durch die Zwei-Farben-Kombination Grün-Gelb über die gesamte Länge gekennzeichnet sein.
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