Herd/Ofen einphasig anschließen

DIN VDE0100-510
Parallelschaltungen zur erhöhten Übertragungsleistung ist ja erlaubt, aber nicht mit gemischter Kennzeichnung - auch in der Industrie nicht.
Nur aus meiner Sichtweise :
Es werden hier ja nur die Adern parallel geschaltet NICHT die Sicherung ... Kennzeichnung kann mann anpassen ...
Und eine daraus resultierendes 5pmm ist besser als ein 2,5pmm
solange die Absicherung 1p. <=25A bleibt ist auch der PE nicht überlasten ....
Ein FI würde hier das Pe Problem auch noch mindern .

Aber das ist nur meine Sichtweise und ich habe das so schon (offters) vorgefunden ...
und schon viel viel schlimmers vorgefunden (kassiger 3x16A aber nur 1 Phase in der UV weil nur wechselstrom zähler vorhanden:mad:(n) )
oder 2adrig und klassiche Nullung
 
Ja das ist klar, so geht das nicht.

Aber zu L und N je eine der Reserveadern parallel schalten wäre durchaus zulässig, der PE hat dann leider immer noch nur 2,5mm² sollte den Kurzschlussfall aber auf alle Fälle beherrschen und Dauerlast (Überlast) sind am Pe auch nicht zu erwarten.

Nicht ganz Normenkonform aber keine Gefährdung zu erwarten.
 
Umschluss erfolgte, keine Sicherung ausgelöst, Messung ergab, dass Ofen+50% der Herdplatten machbar sind.

Ich hatte auch Bedenken, die Leitungen parallel zu nutzen, weil bei Asymmetrie eine stärker belastet wird als die andere... Aber dann fiel mir wieder ein, dass das trotzdem noch weniger Last ist, als wenn keine zweite Leitung verwendet werden würde. Also, 2xL+2xN+1xPE.
Und natürlich ein Zettel im Sicherungskasten, um die nächste Person darauf hinzuweisen!
 
Ich habe nicht nachgemessen, ob es zwei verschiedene Phasen sind, aber selbst wenn, sind die jeweils über einen eigenen, 1-poligen FI gesichert. Da wollte ich lieber nichts ändern.
 
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DIN VDE0100-510
Parallelschaltungen zur erhöhten Übertragungsleistung ist ja erlaubt, aber nicht mit gemischter Kennzeichnung - auch in der Industrie nicht.
Ich kenne jetzt nur die 0100-520, evtl. hast du dich vertippt. Da steht nichts von Kennzeichnungsvorgabe. Meines Wissens ist auch nur der PE tatsächlich farbgeblich vorgeschrieben.
 
Bei Einsatz einer Brücke fließt über den N-Leiter der Summenstrom
Und der sollte bei 2,5 mm² die zulässigen Werte nicht übersteigen
 
Ich habe nicht nachgemessen, ob es zwei verschiedene Phasen sind, aber selbst wenn, sind die jeweils über einen eigenen, 1-poligen FI gesichert. Da wollte ich lieber nichts ändern.
Evtl. kannst du auch mit 2N zum Herd fahren wenn dort die Brücke 4-5 entfernst. Kannst ja mal mit nem Ohmmeter nachmessen.
 
Evtl. kannst du auch mit 2N zum Herd fahren wenn dort die Brücke 4-5 entfernst.
O o .....da wäre ich vorsichtig …

Da ist meiner Meinung nach eine Grenze überschritten !
Da hast du dann zwei getrennte Stromkreise in einer Leitung (Kabel)
und das ist nicht zulässig …
Das wäre mir, auch mit Kennzeichnung, zu weit auf Abwegen ….
 
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Evtl. kannst du auch mit 2N zum Herd fahren wenn dort die Brücke 4-5 entfernst. Kannst ja mal mit nem Ohmmeter nachmessen.
Dann müsste ich aber auch die Zuleitung nach den FIs trennen. Und dann sichergehen, dass beim zweiphasigen Herdanschluss keine Verbindung zwischen den zwei Phasen zustande kommt. Wenn von L1 was über L2 und N wegfließt, ist der FI draußen. Wenn von L1 was über den N von L2 wegfließt, ist der FI draußen.

Ich halte das für eine schlechte Idee!
 
Ich hab meinen Beitrag nochmal bearbeitet, um die Botschaft nochmal deutlicher hervorzuheben. Selbst wenn ich hundert Prozent sicher gewesen wäre, wie der Gerät intern aufgebaut ist und wo welche Ströme fließen und ich daher sicher hätte sein können, dass die beiden N-Anschlusspunkte sauber trennbar gewesen wären, hätte ich aus den genannten Sicherheitsgründen keinen zweiphasigen Anschluss in Betracht gezogen!
 
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Meines Wissens ist auch nur der PE tatsächlich farbgeblich vorgeschrieben.
In VDE0100-510 findest Du unter "514 Kennzeichen" (und folgend) die Spezifikation der Kennzeichnung farblicher u. nummerierter Kabel/Leitungen - unter anderem auch den Passus, der für nummerierte Leitungen die Aussage bezüglich eine N-Leiters trifft.

Zitat aus der gültigen Norm
514.3.Z2 Kennzeichnung von Adern in mehradrigen Kabeln/Leitungen und in flexiblen Leitungen
Die Kennzeichnung von isolierten Leitern in starren und flexiblen Kabeln und in flexiblen Leitungen mit zwei bis fünf Adern muss mit DIN VDE 0293-308 (VDE 0298-308) übereinstimmen,....Die Außenleiter müssen durch die Farbe Schwarz oder Braun oder Grau, der Neutralleiter durch die Farbe Blau und der Schutzleiter durch die Zwei-Farben-Kombination Grün-Gelb über die gesamte Länge gekennzeichnet sein.

Die, von dir erwähnte, 520 beschäftigt sich mit den Anforderungen an die Kabelanlage selbst - in Verweisung an die VDE 0298-4 (Verlegearten, Strombelastbarkeit)
 
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