Nun gebe auch ich noch meinen Senf dazu und beschreibe, wie ich vorgehen würde
Was ist mit den Richtlinien:
Grundsätzlich fällt so ein „Kasten“ mit den angegebenen Messproduktenunter die folgenden Richtlinien:
Niederspannungs-RL, EMV-RL, RoHS-RL, eventuell noch Ökodesign-RL
Ist der Schrank für eine andere, als private Verwendung vorgesehen – und das ist bei betrieblicher Nutzung (auch bei Erstellung für betrieblichen Eigenbedarf) der Fall -, dann ist es eine Inverkehrbringung.
Und dann benötigt er eine Konformität.
Nun gibt es noch eine Fallunterscheidung:
Gilt der Kasten als integriert in ein anderes System, dann benötigt er keine „eigene“ Konformität, sondern kann im Rahmen des Gesamtsystems erklärt werden. Gilt er als „eigenständig“ (würde ich so bewerten), dann benötigt er eine eigene Konformität.
Wie sähe nun die Konformität für den „Kasten“ aus?
Bezüglich der Niederspannungsrichtlinie
Der „Kasten“ fällt unter die EN 61439-1. Was darin steht, weiß jeder Installateur oder (richtig geschulter) Schaltschrankverdrahter. Im Wesentlichen sind es „Sorgfaltshinweise“.
Nun sei angenommen, dass jedes darin verbaute Produkt für sich ein CE hat (der Zähler ja sowieso).
Dann ergänzt man in der Konformitätserklärung, dass Produkte mit eigenständiger Konformität sachgerecht verbaut sind. Das erspart das Listen der Normen der verbauten Geräte.
Würde man so einen Kasten als Verkaufsprodukt fertigen, sollte man unbedingt die Konformitätserklärungen der eingebauten Produkte anfordern und archivieren. Bei einer Einzelfertigung für betrieblichen Eigenbedarf könnte ich mir vorstellen, darauf zu verzichten und es bei der Bewertung der techn. Daten zu belassen.
Bezüglich der EMV-Richtlinie
In der EN 61439-1 steht (wie auch in der EN 60204-1), dass – sofern die verwendeten Unterprodukte EMV-konform sind (und das sind sie in dem beschriebenen Fall bestimmt), eine EMV-sachkundige Ausführung (also vorwiegend Verdrahtung) ausreicht und dann keine Nachqualifizierung erforderlich ist. Dass man das richtig gemacht hat weiß man, wenn man nach den EMV-Angaben zu den Produkten vorgeht.
In der Konformitätserklärung für den „Kasten“ würde ich nun bewusst nur die EMV-Generics und keine Produktnorm listen.
Bezüglich RoHS
Die ist immer zu erklären. "Da beißt die Maus keinen Faden ab".
Bezüglich Ökodesign
Man sichtet, ob für ein Gerät im „Kasten“ Ökodesign erklärt ist (ganz typisch wäre das ein Netzteil). Wenn ja, listet man die Ökodesign-VO, verweist dann aber auf die Konformität der zugebauten Komponenten.
Anmerkung: Bei der Ausführung der Konformitätserklärung sind natürlich (ein bisschen abhängig von der Produktionsstückzahl) andere Varianten denkbar. Mit der Vorgeschlagenen sollte meiner Überzeugung nach aber jede Amtsaufsicht zufrieden sein.