Bestandsschutz vs. Realität

Taschenklemme

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Hallo,

soweit ich es verstehe, gibt es keinen Bestandsschutz für alte (Produktions-)Maschinen, sodass alle Maschinen an die aktuell geltenden Vorschriften angepasst werden müssen.
Ich kenne aber keine Firma aus der Papier verarbeitenden Branche, in der das eingehalten wird. Es gibt praktisch überall alte Maschinen aus den 70er, 80er und 90ern, bei denen ganz offensichtlich selbst relativ leicht nachrüstbare Sicherheitseinrichtungen fehlen. In allen Betrieben dürften Abgesandte der zuständigen Berufsgenossenschaften verkehren. Deswegen frage ich hier mal in die Runde, wie das zusammenpasst.
Gibt es vielleicht doch Ausnahmeregeln, mit denen auch alte Maschinen weiter betrieben werden können?
 
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Tja die Diskussion über Nachrüsten von Anlagen wird gerade oft geführt.
Die Spannbreite der Meinungen und Ansichten ist groß.
Kernproblem - meiner Ansicht - ist, dass zu wenig passiert und es somit keine Rechtssprechung zum Thema gibt.
Gäbe es einige Urteile zum Thema, dann wüsste jeder Betreiber was Sache ist.

Gruß
Blockmove
 
ich stimme Blockmove vollkommen zu. Ich sage immer, "es ist ein Fluch und ein Segen" das so wenig Unfälle passieren. Ein Segen klar, dann ist keinem was passiert, allerdings ein Fluch, weil so meine Arbeit viel, viel, viiiiiel schwieriger ist!
@rostiger Nagel: dir muss ich ein bisschen widersprechen. mir ist so ein Fall zwar noch nicht bekannt, aber wenns ums Bezahlen geht, dann fragen die bestimmt schon einmal nach, warum hier oder da keine Sicherheitseinrichtung angebracht war. ist aber nur eine Vermutung.
 
Da sollte man sich aber auch mal Fragen warum Maschinen, an denen 40 Jahre lang Menschen gearbeitet haben (offensichtlich ohne sich dabei reihenweise die Gliedmaßen zu amputieren), plötzlich total unsicher sein sollen.
 
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Hallo,
da ich viele sicherheitstechnische Überprüfungen und Gefährdungsbeurteilungen an Maschine und auch großen Anlage durchführe, bewege ich mich ständig in dem Spannungsfeld zwischen Gesetzeslage und Realität und muss dann nach Lösungen suchen die zu einem sowohl für den Verwender als auch für die Gesetzgeber akzeptabel sind.
Zuerst die letzten Unfalldaten der DGUV aus dem Jahr 2015:
http://www.dguv.de/medien/inhalt/zahlen/documents/au_statistik_2015.pdf
Ich denke man braucht Daten um für sich bewerten zu können ob wie oft es zu einem Unfall kommt.
Die Gesetzeslage ist zurzeit ja eindeutig das die volle Verantwortung dem Arbeitgeber zugeschoben wird und da in Deutschland zurzeit nur wenige für die Gewerbeaufsicht bzw. die Regierungsbehörden unterwegs sind und auch mal Begehungen machen, ist die Wahrscheinlichkeit das jemand bei Mängel behafteten Maschinen erwischt wird gering. Es wird nur dann interessant, wenn was passiert ist und da ist meine Erfahrung so, dass man auch da nicht sagen was passiert. Habe Fälle da sind 3-4 kleinere Unfälle passiert und dann kam die Regierungsbehörde und es wurden GBU verlangt die dann nicht vorhanden waren oder sehr unzureichend, dann wurden Fristen gesetzt usw.
Vor kurzem hatte ich den Fall das ein Werkleiter zur Polizei gebeten wurde, weil es Unfälle auf dem Werksgelände gegeben hat.
Es gibt aber auch die Extremfälle schwere Unfälle die ich in meiner Lebenslaufbahn auch schon selbst erlebt habe, dann kommt der Staatsanwalt und je nach dem werden einige Personen sehr blas. Auch ich habe mal am Schreibtisch eines Werkleiters gesessen (war mehr als einmal blas) und musst die Verantwortung tragen und im Fall der Fälle kommen dann Fragen die man beantworten muss. Also es ist zurzeit, wenn keine Unfälle passieren in Deutschland so, dass man von einer geringen Wahrscheinlichkeit ausgehen kann erwischt zu werden.
Zur Technik, es geht um das sichere Betreiben von Maschinen und die TRBSen stellen den Stand der Technik dar. Eine GBU ist ein „Soll“ „Ist“ Vergleich bei dem man dann ein Delta feststellt. Nur wenn man das mal gemacht hat kann man auch Wissen wo die Lücken sind. Dann muss man entscheiden was zu tun ist. Es gibt keine generelle Nachrüstpflicht, aber wenn Maschine Jahrzehnte gelaufen sind kann man davon ausgehen das auch mal wieder was investiert werden muss und ja auch in der Sicherheit. Wie und was legt man dann in Zusammenarbeit der Verantwortlichen fest, dass muss nicht immer der Arbeitgeber sein, das sind sehr oft Werkleiter oder Produktionsleiter usw., denn wenn der Arbeitgeber Klever ist hat er die unternehmerischen Pflichten verteilt. Und es gibt auch Ausnahmeregelungen die man dann beantragen kann, habe ich bisher noch nicht gesehen.
Zu dem Thema ist ja noch nie was passiert, kann ich nur sagen, hoffen wir, dass es so bleibt. Und der der z.B. Maschinen die keine Schutzmaßnahmen aufweisen in einer GBU schöngeschrieben hat, wird dann der sein der sehr blas wird, auch das habe ich vorkurzem erlebt.
Zu den Maschinenbauern, die haben es ja noch besser, die Behörden gehen erst mal zu dem Verwender und dann vielleicht zu dem Hersteller. Aber auch hier hatte ich Fälle in denen es zu erhebliche Nachrüstungen von Hersteller gekommen ist und das dann nicht nur an der Unfallmaschine.
Für mich sind diese Art der Diskussionen sehr interessant, da wir hier über meine tägliche Arbeit schreiben.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,
ich war vor kurzem Zuhörer (nicht meine Materie :p) einer diesbezüglichen Diskussion und dort wurde gesagt dass Sicherheitsfunktionen nur dann nachgerüstet werden müssen wenn eine Maschine 'verbessert' wird.

Wenn die Maschine im Funktionsumfang gleich bleibt und Umbauten nur der Erhaltung dienen müssen keine neuen Sicherheitsrelevanten Erweiterungen durchgeführt werden.

Erscheint mir nachvollziehbar....

Beste Grüße
BB
 
Erst mal Danke für die ausführlichen Antworten.

Kann mir noch jemand erklären, welche Rolle die BGs bei der Sache spielen? Die Leute sind immer wieder mal vor Ort und bemängeln ein paar "Kleinigkeiten". Ganz offensichtliche Gefahren werden aber wohl nicht moniert. Haben diese Fachleute nicht die Pflicht dagegen vorzugehen?

IdR ist es so, dass die Verantwortlichen selbst nicht die Fachkenntnis haben, um die Maschinensicherheit beurteilen zu können. An wen können sie sich wenden? Dabei wäre es sehr hilfreich, wenn der Ansprechpartner den Betreibern im Falle von aufgedeckten Missständen nicht gleich den Hahn abdreht und es weiterhin den Betreibern überlassen bleibt, ob sie die/alle Änderungen durchführen. Wenn die Gefahr besteht, dass derjenige, der eine GBU durchführt, einen Laden stilllegt, dann dürfte das dazu führen, dass eher weniger so etwas durchführen lassen.

BTW: Ich repariere meist ältere Produktionsmaschinen, baue sie ab und wieder auf. Deswegen kenne ich nicht nur einen Laden, sondern weiß, dass die bzgl. der Maschinensicherheit im Prinzip alle gleich aussehen. Bis vor kurzem bin ich von einem Bestandsschutz ausgegangen. Da sich die Anzeichen verdichten, dass dieser nicht existiert, suche ich gute Argumente (nicht die Pistole auf der Brust) um die Betreiber zum Handeln zu bewegen.
 
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Klingt jetzt etwas doof aber verantwortlich ist derjenige der die Anlage Betreibt.
Ich gebe dir insoweit recht das diese Person nicht alle Auflagen kennen wird. Wenn er aber keine Ahnung hat sich darauf zu berufen wird im Falle eines Falles schwer. Wie heißt es doch so schön - Unwissenheit schützt vor Strafe nicht-
Er muss dann jemanden mit dieser Aufgabe beauftragen. Hier bspw eine eigene SiFa oder ein Unternehmen welches sowas professionell macht.
Ja sowas kostet Geld und teilweise auch nicht wenig. Aber wenn ich eine Dienstleistung benötige bezahle ich für diese ja auch. Wie gut diese dann ist steht leider noch auf einem anderen Blatt Papier.
Klar kann man die BG um Hilfe frage und ich muss sagen wenn man die viel miteinbezieht helfen die deutlich mehr als das sie einem den Laden direkt zu machen. Was die BG übrigens heutzutage gar nicht mehr so ohne weiteres machen kann.
 
Moin
Einen Bestandsschutz gibt es nicht. Werden Maschinen überarbeitet dann ist eine Sicherheits und Risikoanalyse fällig. Bei Austausch einer Steuerung gilt das gleiche.
Denn es wird davon ausgegangen das ein anderer Compiler oder Interpreter verwendet wird. Es ist daher nicht sicher gestellt , das sich die Maschine gleich verhält.
Der Betreiber einer Maschine ist verpflichtet in regelmäßigen Abständen die Sicherheit zu prüfen. (Regelmäßig kann gedehnt werden) Unsere Erfahrungen zeigen das 2 Jahre noch als Regelmäßig zählen.

Der Betreiber einer Maschine und auch Betreuer (Service usw.) sind verpflichtet sich auf den Stand der Technik zu halten. Das kann durch Fachzeitschriften , Internet , Fachmessen usw. passieren.

In unserer Firma werden Fachzeitschriften rund gegeben und wir müssen einen Laufzettel unterschreiben, wenn gelesen .



Gesendet von iPhone mit Tapatalk
 
Bei Austausch einer Steuerung gilt das gleiche.
Denn es wird davon ausgegangen das ein anderer Compiler oder Interpreter verwendet wird. Es ist daher nicht sicher gestellt , das sich die Maschine gleich verhält.

Die Aussage höre ich zum wiederholten Male. Bei Sicherheitssteuerungen ist sie auch nachvollziehbar bzw. war schon immer eine erneute Validierung notwendig.
Aber jetzt kommt diese Aussage auch immer wieder im Zusammenhang mit Standard-SPS und bisher war der reine SPS-Wechsel bei uns ganz klar keine wesentliche Änderung.
Hast du (oder jemand anders) eine Quelle für die Aussage?

GrußBlockmove
 
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Hallo Dieter,
jetzt mal langsam, natürlich muss man beim Tausch einer SPS darüber nachdenken ob das Auswirkungen auf die Sicherheit hat. Aber wenn da keine SF oder Diagnosen drüber laufen dann wird das auch keine wesentliche Veränderung werden. Warum auch, was soll den so schlimm werden?
Wenn man die Geschwindigkeiten der Antrieb hochtreibt oder sonst was ist das dann auch zu prüfen.
Leider gibt es viele die gerne aus einer Mücke einen Elefanten machen und zu schnell zu einer wesentlichen Veränderung tendieren ohne zu wissen was das dann für die alten Maschinen bedeutet.
Du hast doch eine entsprechende Jahrelange Erfahrung, war das jemals ein Problem?
 
Du hast doch eine entsprechende Jahrelange Erfahrung, war das jemals ein Problem?

Hallo an alle.

Wenn man davon ausgeht, dass die Sicherheitsfunktion auch tatsächlich sicher ist, kann man natürlich eine SPS problemlos wechseln oder was ändern. Erfahrungsgemäß sind sie das aber nicht. Häufig werden Sicherheitsfunktionen von Standard-SPS aus realisiert, wie z.b. eine reduzierte Geschwindigkeit. Vielleicht aus Mangel an Wissen, vielleicht aber auch aus Geldmangel. Man sollte also in jedem Fall vor einem Umbau/Austausch die Sicherheit prüfen.

Wir bieten solche Prüfungen der funktionalen Sicherheit bis zu einem gewissen Grad derzeit kostenlos an ( Prüfung von SRASW ). Von 10 Maschinen sind 5 absolut unsicher, 3 haben kleine Fehler und nur 2 sind fehlerfrei. Ein recht erschreckendes Ergebnis wenn man bedenkt, dass die Maschinen neu sind.
 
Leider gibt es viele die gerne aus einer Mücke einen Elefanten machen und zu schnell zu einer wesentlichen Veränderung tendieren ohne zu wissen was das dann für die alten Maschinen bedeutet.
Du hast doch eine entsprechende Jahrelange Erfahrung, war das jemals ein Problem?

Hallo Safety,

wenn ich heute eine S5 gegen eine S7 tausche, dann kann sich die Taktzeit einer Anlage meiner Erfahrung nach durchaus um 5-10% verkürzen.
Die Bewegungen als solches werden nicht schneller, aber bedingt durch die schnellere Zykluszeit erfolgt die Weiterschaltung eben zügiger.
Diesen Umstand und die Aussage von Knaller
Denn es wird davon ausgegangen das ein anderer Compiler oder Interpreter verwendet wird. Es ist daher nicht sicher gestellt , das sich die Maschine gleich verhält.
nehmen manche deiner Berufskollegen als Argument für eine wesentliche Änderung bzw. für eine neue Gefährdungsbeurteilung im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung.
Über die Verringerung der Taktzeit lässt sich ja noch diskutieren aber das Thema neue SPS-Software (Compiler, Interpreter, Prozessor) akzeptiere ich bei einer Standard-SPS schlichtweg nicht, bzw hätte ich dafür gerne mal einen Quellennachweis.
Natürlich nehme ich den Austausch einer SPS als Anlass den Sicherheitslevel einer Anlage zu überprüfen und wenn notwendig auf den Stand der Technik zu bringen. Das fordert ja auch letztlich die BetrSichV. Aber wenn hier kein Handlungsbedarf ist, dann gibts keine neue Gefährdungsbeurteilung nur weil jetzt eine neue SPS drin ist.

Gruß
Blockmove
 
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Hallo Tyson,
wer hat was anders geschrieben? Du nimmst ohne den Zusammenhang zu sehen einen Teil meines Posts heraus! Man darf bei einer Prüfung nicht von einer sicheren Maschine ausggehen, sonst ist es keine Prüfung.
Eine Prüfung ob sich eine wesentliche Veränderung ergibt setzt eine „sichere Maschine nach BertSichV“ voraus. Und das ist genau der man meisten gemachte Fehler, man will eine Maschine verändern die unsicher ist und dann prüfen ob es eine wesentliche Veränderung ist. Das geht schlicht weg nicht.
Eine GBU bzw. sicherheitstechnische Überprüfung einer Maschine ist immer ganzheitlich zu sehen, darin sind alle eventuelle Gefährdungen bzw. Gefährdungssituationen zu betrachten und nicht nur die Steuerung. Ich sehe das auch so, dass die Sicherheitsfunktionen oft Mangelhaft sind oder gänzlich fehlen. Aber zu den Sicherheitsfunktionen gehören dann auch alle entsprechenden Medien wie z.B. Druckluft und Hydraulik und nicht nur die Steuerung.
Wir bieten solche Prüfungen der funktionalen Sicherheit bis zu einem gewissen Grad derzeit kostenlos an ( Prüfung von SRASW ). Von 10 Maschinen sind 5 absolut unsicher, 3 haben kleine Fehler und nur 2 sind fehlerfrei. Ein recht erschreckendes Ergebnis wenn man bedenkt, dass die Maschinen neu sind.
Dass es viele Maschinen gibt die Mängel haben kann ich bestätigen, da ich das im Rahmen der ganzheitlichen GBU und Abnahmeprüfungen auch prüfe! Aber ich kenne auch den Aufwand einer GBU wie kann man sowas seriös kostenlos machen?
Die Arbeit meines Teams ist zu 70% GBU von Maschinen, wir haben sehr viel zu tun, ich habe aber auch immer mal wieder mit Mitbewerbern zu tun die sowas für anscheinend wenig Geld machen. Die Erfahrung hier der Kunde bekommt nur das was er auch bezahlt, Dienstleister leben von gearbeiteten Stunden und nicht von Geschenken. Das merkt der Kunde dann aber erst, wenn es zu spät ist. Oft bekommen wir dann auch Aufträge doch.
Sowas kann man nicht kostenlos machen, da die Prüfungen zum Teil sehr aufwendig ist (Elektro, Steuerung, Hydraulik, Druckluft, Mechanik) und auch die SRASW mit einbeziehen muss, denn wenn Ihr sagt die HW passt und es sind Fehler in der SRASW dann ist es auch nicht besser!
 
Hallo Dieter,
wenn Du eine Maschine sicherheitstechnisch verbessern willst brauchst Du eine ganzheitliche GBU, wie willst Du sonst Wissen was zu tun ist.
Wenn Du eine Maschine veränderst musst Du eine Risikobeurteilung für die Veränderung durchführen und eine Entscheidung treffen welche Maßnahmen das auslöst und ob es eine wesentliche Veränderung ist. Das setzt aber immer eine „sichere Maschine“ nach BetrSichV voraus.
Nach der Veränderung muss die GBU überprüft werden, es können sich ja neue Sachverhalte ergeben haben. Neu machen muss man die dann nicht, aber fortführen.
Mir ist auch bekannt das es Mitbewerber gibt die aus jedem auch noch so kleinem Anlass eine wesentliche Veränderung machen, das will der Gesetzesgeber nicht, sonst hätte die Industrie ein großes Problem. Aber was man will, sind sichere Maschinen, mir ist auch kein Urteil wegen einer nicht erkannten wesentlichen Veränderung bekannt, wegen unsicheren Maschinen schon.
Zu Deinem Beispiel Steuerung:

  1. GBU vorher, prüfen ob die Maschine sicher ist bzw. was zu tun ist ermittelt was zu tun ist die sicher zu machen. Hier kann man alle Spielräume der BetrSichV nutzen.
  2. Risikobeurteilung der Veränderung
  3. Prüfung auf wesentliche Veränderung (Anwendung des Interpretationspapiers)
  4. Maschine umbauen
  5. Alle Prüfungen durchführen
  6. GBU anpassen, fortführen
  7. Betriebsanweisungen und Unterweisungen anpassen
Wenn Du die Steuerung tauschst und es gibt da keine SF und Diagnosen und die Maschine wird dadurch nicht unsicherer warum soll das dann eine wesentliche Veränderung sein. Nur weil die eine S5 gegen eine S7 tauscht? Sowas steht nirgends, Du entscheidest das in deiner GBU!!!!!
 
Aber ich kenne auch den Aufwand einer GBU wie kann man sowas seriös kostenlos machen?

Da hast du vollkommen recht. Wir machen aber keine GBU. Wir sind ein Softwaredienstleister (SPS, Roboter,...), programmieren Maschinen und versuchen unseren Beitrag zur Sicherheit zu leisten. Wir prüfen tatsächlich nur, ob die PLr auch tatsächlich in der Sicherheits-SPS umgesetzt wurde und dokumentieren das anhand der Matrixmethode. Sobald es aber in Richtung GBU oder tiefgründige mechanische bzw. elektrische Themen geht, reichen wir das an diejenigen weiter, die sich damit auskennen... also an Firmen wie deine eine ist. Wir erledigen also nur den Teil, mit dem wir uns auskennen.

Die kostenlose Prüfung der SRASW machen wir sowieso zur Angebotserstellung und dauert je nach Maschine 2-8h. Da ist dann zwar noch nichts dokumentiert, aber es gibt zumindest eine Rückmeldung wie es um das PL der SRASW steht... ggf. auch ein paar Tips. Diese kostenlose Prüfung, oder nennen wir es Unterstützung, bieten wir auch an wenn wir davon ausgehen müssen, dass kein Auftrag entsteht. Damit kann sich jeder Programmierer unverbindlich an uns wenden und muss sich nicht allein da durch kämpfen, wie es in der Praxis ja üblich ist. Wenn man es für unseriös hält einen kostenfreien Beitrag zur Sicherheit zu leisten, dann ja... geb ich dir recht.

Wie prüft ihr denn nach einer wesentlichen Veränderung oder bei einer CE-Konf-Bewertung, ob die SRASW den PLr auch erfüllt? Blackbox-Test?
 
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Hallo Tyson,
ich bleibe dabei eine Prüfung einer SRASW mit Aussage zum Kunden (bzw. ist das dann ja keiner) setzt voraus, dass man die Gefährdungen und Risikobeurteilung kennt, sonst kann ich da nicht viel Prüfen! Auch sehe ich das was Ihr da macht Rechtlich als sehr schwierig an! Ihr gibt eine Gut / Schlecht Aussage ohne Hintergrundwissen. Und so ganz nebenbei glaube ich dann auch nicht das das zu einer besseren Sicherheit führt da die Bewertungsgrundlagen fehlen. Denn wenn es anders wäre würde das mehr als 2-8 Stunden dauern.
Zur Betriebswirtschaftlichen Sichtweise sage ich nichts, aber ich denke Ihr müsst dann auch mal Geld verdienen oder seid Ihr die Mutter Theresa der Maschinensicherheit.

Zur SRASW, ich bewege mich in dem Umfeld Maschinen und Anlagensicherheit schon etwas länger und habe im Jahr 2009 Seminare gehalten wie man Sinnvoll SRASW Anhand der vorgaben in der DIN EN ISO 13849-1 und -2 prüft. Das geht aber nur wenn man die SF kennt, die dann in der RB aufgeführt wurden und dann auch in der HW und Software nachgewiesen werden müssen, ohne diese Angaben kann man keine Prüfung machen und auch keine seriöse Aussage treffen!
Also für mich ist die Matrix Methode eine Möglichkeit, das V-Model mit den Erläuterungen der Maßnahmen ist umzusetzen das spiegelt auch diese Methode wieder. Wir haben da eine eigene Vorgehensweise in der der Blackboxtest (Integrationstest) den Abschluss bildet. Teilweise muss man auch mit Greyboxtest arbeiten da ein kompletter Blackboxtest nur sehr schwer möglich ist.
Mein letztes Projekt hatte über 1100 sichere Eingänge und über 800 sichere Ausgänge.
Kann ich das euch senden zum prüfen (natürlich kostenlos) (Spaß)
 
Jetzt würde ich dir gern mal ein ganz übles Beispiel schicken :ROFLMAO:

Du hast ja vollkommen Recht!!! Ohne die Softwarespezifikation und die zugrundeliegende RBU kann ich auch nichts endgültig prüfen. Ich kann aber schon aus den Ein- & Ausgängen das Ziel des E-Konstrukteurs ableiten und dann den Programmcode auf grobe Fehler prüfen. Zudem kann ich ja problemlos alle umgesetzten Sicherheitsfunktionen erkennen und das durch den Softwareteil erreichte PL ermitteln. Ein CE-Beauftrager könnte diese Werte dann mit den Vorgaben aus Sistema o.ä. vergleichen.
Wir greifen also hier ganz unten an bzw. zäumen das Pferd von hinten auf. Ich versuche damit die Programmierer zu sensibilisieren, wie viel Verantwortung sie tatsächlich tragen.

Wieso das Ganze: Ich programmiere seit 8 Jahren Standard-SPS und Sicherheits-SPS... Ich habe noch nie eine Softwarespezifikation oder ein Sistema-Projekt erhalten! Meine SRASW wurde noch nie geprüft! Es hat mich auch noch nie jemand gefragt, ob ich weiß was ein PL ist. Jeder Programmierer, ob selbstständig oder angestellt, geht davon aus, dass der Maschinenhersteller ja die Verantwortung übernimmt. Tut er letztendlich auch, aber trotzdem sind Fehler in der SRASW. :confused:

Mein letztes Projekt hatte über 1100 sichere Eingänge und über 800 sichere Ausgänge.
Kann ich das euch senden zum prüfen (natürlich kostenlos) (Spaß)
Also 1900 E/As ist schon knackig. Aber ja! Ich schaus mir an und höre auf sobald ich den ersten Fehler gefunden habe. Wenn du Interesse hast, dann her damit ;)
Ich habe sowas vor 2 Jahren schonmal gemacht. War eine 50-Stationen-Anlage mit jeweils ca. 30 E/As. Da war relativ schnell Schluss mit prüfen. Bin dann an die Anlage und habe vorgeführt wie man einen Roboter bei offener Tür in Automatik mit 100% Geschwindigkeit fährt (ungewollt).

Vielleicht hast du aber auch was kleineres mit Lichtgittern, Muting, verschiedenen Betriebsarten, Zustimmtastern. Bei solchen Funktionen schleichen sich die meisten Fehler ein.

noch kurz dazu:
ich habe aber auch immer mal wieder mit Mitbewerbern zu tun die sowas für anscheinend wenig Geld machen.

Ich weiß genau was du meinst. In meiner Welt sind das dejenigen, die sich für 50€/h anbieten eine SPS zu programmieren und dabei irgendwie vergessen, dass da vielleicht ein Sicherheitsbauteil drin stecken könnte (z.B. F-CPU). Damit programmiert dann der neue Mitarbeiter mit 6Monaten Berufserfahrung oder der alte Hase, der es gewohnt ist, dass die Sicherheit durch die Elektrik gewährleistet ist, die Sicherheiten der Maschine ohne auch nur irgendwas von PL zu wissen.
Aber nun die andere Seite: Wie macht man es einem Maschinenhersteller klar, dass für 50€/h kein Fachpersonal finanzierbar ist? Mit dem Thema hast du sicherlich auch täglich zu kämpfen.
 
Da sollte man sich aber auch mal Fragen warum Maschinen, an denen 40 Jahre lang Menschen gearbeitet haben (offensichtlich ohne sich dabei reihenweise die Gliedmaßen zu amputieren), plötzlich total unsicher sein sollen.
an deiner Maschine vielleicht nicht, aber an der Maschine gleichen Typs in Italien. wie kriegst du das denn mit? ich verrate es dir, u.a. über den Stand der Technik
 
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