Hallo,
da ich viele sicherheitstechnische Überprüfungen und Gefährdungsbeurteilungen an Maschine und auch großen Anlage durchführe, bewege ich mich ständig in dem Spannungsfeld zwischen Gesetzeslage und Realität und muss dann nach Lösungen suchen die zu einem sowohl für den Verwender als auch für die Gesetzgeber akzeptabel sind.
Zuerst die letzten Unfalldaten der DGUV aus dem Jahr 2015:
http://www.dguv.de/medien/inhalt/zahlen/documents/au_statistik_2015.pdf
Ich denke man braucht Daten um für sich bewerten zu können ob wie oft es zu einem Unfall kommt.
Die Gesetzeslage ist zurzeit ja eindeutig das die volle Verantwortung dem Arbeitgeber zugeschoben wird und da in Deutschland zurzeit nur wenige für die Gewerbeaufsicht bzw. die Regierungsbehörden unterwegs sind und auch mal Begehungen machen, ist die Wahrscheinlichkeit das jemand bei Mängel behafteten Maschinen erwischt wird gering. Es wird nur dann interessant, wenn was passiert ist und da ist meine Erfahrung so, dass man auch da nicht sagen was passiert. Habe Fälle da sind 3-4 kleinere Unfälle passiert und dann kam die Regierungsbehörde und es wurden GBU verlangt die dann nicht vorhanden waren oder sehr unzureichend, dann wurden Fristen gesetzt usw.
Vor kurzem hatte ich den Fall das ein Werkleiter zur Polizei gebeten wurde, weil es Unfälle auf dem Werksgelände gegeben hat.
Es gibt aber auch die Extremfälle schwere Unfälle die ich in meiner Lebenslaufbahn auch schon selbst erlebt habe, dann kommt der Staatsanwalt und je nach dem werden einige Personen sehr blas. Auch ich habe mal am Schreibtisch eines Werkleiters gesessen (war mehr als einmal blas) und musst die Verantwortung tragen und im Fall der Fälle kommen dann Fragen die man beantworten muss. Also es ist zurzeit, wenn keine Unfälle passieren in Deutschland so, dass man von einer geringen Wahrscheinlichkeit ausgehen kann erwischt zu werden.
Zur Technik, es geht um das sichere Betreiben von Maschinen und die TRBSen stellen den Stand der Technik dar. Eine GBU ist ein „Soll“ „Ist“ Vergleich bei dem man dann ein Delta feststellt. Nur wenn man das mal gemacht hat kann man auch Wissen wo die Lücken sind. Dann muss man entscheiden was zu tun ist. Es gibt keine generelle Nachrüstpflicht, aber wenn Maschine Jahrzehnte gelaufen sind kann man davon ausgehen das auch mal wieder was investiert werden muss und ja auch in der Sicherheit. Wie und was legt man dann in Zusammenarbeit der Verantwortlichen fest, dass muss nicht immer der Arbeitgeber sein, das sind sehr oft Werkleiter oder Produktionsleiter usw., denn wenn der Arbeitgeber Klever ist hat er die unternehmerischen Pflichten verteilt. Und es gibt auch Ausnahmeregelungen die man dann beantragen kann, habe ich bisher noch nicht gesehen.
Zu dem Thema ist ja noch nie was passiert, kann ich nur sagen, hoffen wir, dass es so bleibt. Und der der z.B. Maschinen die keine Schutzmaßnahmen aufweisen in einer GBU schöngeschrieben hat, wird dann der sein der sehr blas wird, auch das habe ich vorkurzem erlebt.
Zu den Maschinenbauern, die haben es ja noch besser, die Behörden gehen erst mal zu dem Verwender und dann vielleicht zu dem Hersteller. Aber auch hier hatte ich Fälle in denen es zu erhebliche Nachrüstungen von Hersteller gekommen ist und das dann nicht nur an der Unfallmaschine.
Für mich sind diese Art der Diskussionen sehr interessant, da wir hier über meine tägliche Arbeit schreiben.