Hallo Forum,
im Rahmen eines möglichen Steuerungs-Retrofit habe ich eine Frage aus dem Bereich der Anlagensicherheit (Schutz der Anlage vor sich selbst). Nach meinem Verständnis handelt es sich bei meiner konkreten Frage nicht um Personenschutz.
Hier die Ist-Situation (Bestandsanlage):
Es geht um den Transport von Förderwagen auf Gleisen, entweder durch hydraulische Schubanlagen oder motorische Seilzüge. Es können jeweils mehrere Wagen aufgeschoben und dann gleichzeitig auf dem Gleis transportiert werden. Am Ende der Gleise befinden sich Rangierbühnen, welche die Wagen einzeln aktiv aufnehmen und (quer)verfahren können.
Die Aktorik der Gleise (bleiben wir mal beim Beispiel Seilzug) fährt die Wagen immer nur bis zum Gleisende. Dort befindet sich ein induktiver Sensor, der den Stahlrahmen des ersten Wagens erkennt und die Förderbewegung mit einem True-Signal (nicht drahtbruchsicher) stoppt. Das Signal ist ein NICHT-sicheres Eingangssignal einer Standard-SPS. Soweit so klar.
Als zusätzliche Sicherheit ist in Förderrichtung kurz hinter dem induktiven Sensor eine mechanisch betätigte Schaltfahne mit zwangsöffnendem Kontakt (drahtbruchsicher) angebracht. Kommt der Wagen auf diesen Sicherheitsendschalter, wird die Steuerspannung für ein Schütz im (weit entfernten) Schaltschrank unterbrochen und der FU kann keine Freigabe mehr erhalten. Das funktioniert, ist aber bei den vielen Gleisen und sehr großen Anlagendimensionen verdrahtungsaufwändig.
Wie gesagt, planen wir ein Retrofit der Steuerungstechnik durchzuführen. Nach meinen Vorstellungen wird dabei die Anzahl der Steuerleitungen und Klappertechnik reduziert. Hättet ihr Bedenken, den drahtbruchsicheren Öffnerkontakt des Sicherheitsendschalters ebenfalls "einfach" als nicht sicheren SPS-Eingang (dezentrale Peripherie) zu verarbeiten? Kennt jemand normative Gründe, die dagegensprechen? An einer anderen (modernen) Anlage bei uns im Werk, hat ein renommierter Anlagenbauer es letztendlich genau so umgesetzt. Ich möchte es aber nicht nur stumpf abgucken, sondern auch sicher sein, dass es mindestens Stand der Technik ist.
Sollte im Fall eines Fehlers ein Wagen z.B. mit der Vorderachse in ein Bühnenbett stürzen, wäre mit großer Wahrscheinlichkeit das Fördergut auf dem Wagen annähernd ein Totalschaden. Ich schätze den Schaden in so einer Situation auf möglicherweise 5000€. Wir reden hier also nicht von betriebsgefährdend großen Schäden, eher ein mittelgroßes Ärgernis.
Falls das Projekt zur Umsetzung kommt, wird für die Anlage durch einen externen Dienstleister eine Risikobeurteilung durchgeführt und die E-Konstruktion wird auf ihre erreichten Performance Level überprüft. Ich möchte jedoch schon im Vorfeld gern Meinungen zu dieser Frage einholen. Es würde helfen den Aufwand besser abzuschätzen.
Ich bin dankbar für jeden Beitrag.
im Rahmen eines möglichen Steuerungs-Retrofit habe ich eine Frage aus dem Bereich der Anlagensicherheit (Schutz der Anlage vor sich selbst). Nach meinem Verständnis handelt es sich bei meiner konkreten Frage nicht um Personenschutz.
Hier die Ist-Situation (Bestandsanlage):
Es geht um den Transport von Förderwagen auf Gleisen, entweder durch hydraulische Schubanlagen oder motorische Seilzüge. Es können jeweils mehrere Wagen aufgeschoben und dann gleichzeitig auf dem Gleis transportiert werden. Am Ende der Gleise befinden sich Rangierbühnen, welche die Wagen einzeln aktiv aufnehmen und (quer)verfahren können.
Die Aktorik der Gleise (bleiben wir mal beim Beispiel Seilzug) fährt die Wagen immer nur bis zum Gleisende. Dort befindet sich ein induktiver Sensor, der den Stahlrahmen des ersten Wagens erkennt und die Förderbewegung mit einem True-Signal (nicht drahtbruchsicher) stoppt. Das Signal ist ein NICHT-sicheres Eingangssignal einer Standard-SPS. Soweit so klar.
Als zusätzliche Sicherheit ist in Förderrichtung kurz hinter dem induktiven Sensor eine mechanisch betätigte Schaltfahne mit zwangsöffnendem Kontakt (drahtbruchsicher) angebracht. Kommt der Wagen auf diesen Sicherheitsendschalter, wird die Steuerspannung für ein Schütz im (weit entfernten) Schaltschrank unterbrochen und der FU kann keine Freigabe mehr erhalten. Das funktioniert, ist aber bei den vielen Gleisen und sehr großen Anlagendimensionen verdrahtungsaufwändig.
Wie gesagt, planen wir ein Retrofit der Steuerungstechnik durchzuführen. Nach meinen Vorstellungen wird dabei die Anzahl der Steuerleitungen und Klappertechnik reduziert. Hättet ihr Bedenken, den drahtbruchsicheren Öffnerkontakt des Sicherheitsendschalters ebenfalls "einfach" als nicht sicheren SPS-Eingang (dezentrale Peripherie) zu verarbeiten? Kennt jemand normative Gründe, die dagegensprechen? An einer anderen (modernen) Anlage bei uns im Werk, hat ein renommierter Anlagenbauer es letztendlich genau so umgesetzt. Ich möchte es aber nicht nur stumpf abgucken, sondern auch sicher sein, dass es mindestens Stand der Technik ist.
Sollte im Fall eines Fehlers ein Wagen z.B. mit der Vorderachse in ein Bühnenbett stürzen, wäre mit großer Wahrscheinlichkeit das Fördergut auf dem Wagen annähernd ein Totalschaden. Ich schätze den Schaden in so einer Situation auf möglicherweise 5000€. Wir reden hier also nicht von betriebsgefährdend großen Schäden, eher ein mittelgroßes Ärgernis.
Falls das Projekt zur Umsetzung kommt, wird für die Anlage durch einen externen Dienstleister eine Risikobeurteilung durchgeführt und die E-Konstruktion wird auf ihre erreichten Performance Level überprüft. Ich möchte jedoch schon im Vorfeld gern Meinungen zu dieser Frage einholen. Es würde helfen den Aufwand besser abzuschätzen.
Ich bin dankbar für jeden Beitrag.