Fernsteuerung mit Not-Halt

rkoe1

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Hallo zusammen,

ich hoffe mir kann hier jemand weiterhelfen.
Einer meiner Kunden benutzt seit 1998 Funkfernbedienungen zur Bedienung seiner Anlage im Servicebetrieb.
Nun sollen diese ersetzt werden und der Lieferant sagt, dass bei Funkfernbedienungen ein Not-Halt-Schalter vorhanden sein muss.
Ich habe hierzu keine Norm gefunden, die bei industriellen Anlagen für eine Fernbedienung einen Not-Halt-Schalter vorschreibt.
Hat hier jemand eine solche Norm und kann mir diese nennen?

Viele Grüße
Ralf
 
Einer meiner Kunden benutzt seit 1998 Funkfernbedienungen zur Bedienung seiner Anlage im Servicebetrieb.
Nun sollen diese ersetzt werden und der Lieferant sagt, dass bei Funkfernbedienungen ein Not-Halt-Schalter vorhanden sein muss.
Also ich bediene bei mir zu Hause auch eine Anlage mit einer Funkfernbedienung. Da ist aber kein NOT-AUS dran ;)
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Aber Spaß beiseite.
Nun sollen diese ersetzt werden und der Lieferant sagt, dass bei Funkfernbedienungen ein Not-Halt-Schalter vorhanden sein muss.
Ich kenne jetzt nicht eure Anlage aber kann mir nicht vorstellen, dass dies pauschal so ist. Siemens liefert auch WLAN ( bzw. auch kabelgebundene ) MobilePanel ohne NOT-AUS.
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Warum suchst du denn nach einer Norm. Lass dir doch von deinem Gegenüber die Norm zitieren.
 
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Danke für die Antwort. Die Panels von Siemens habe ich auch angeführt, da diese auch keinen Not-Aus verbaut haben. Deshalb konnte ich mir das auch nicht vorstellen, habe aber wie gesagt nichts spezielles dazu gefunden.
 
Deshalb konnte ich mir das auch nicht vorstellen, habe aber wie gesagt nichts spezielles dazu gefunden.
Wie gesagt, aus meiner Sicht hängt das vom Einzelfall ab und man kann es nicht über alle pauschalisieren. Ich würde ihn um die Norm bitten wenn er schon so eine Aussage macht. Nicht das es am Ende eine Sache alá "haben wir immer schon so gemacht" ist.
 
Moin rkoe1,

NotHalt

Seite 5/16:
bei Not-Halt-Einrichtungen an kabellosen Steuerstellen (z. B. Funkfernsteuerungen):
‒ mindestens eine Not-Halt-Einrichtung auch an der Maschine
‒ es muss erkennbar sein, ob die Not-Halt-Einrichtung verfügbar oder nicht verfügbar ist (z. B. mittels Beleuchtung oder Farbänderung), um im Notfall eine Verwechslung zu vermeiden
‒ das Zurücksetzen eines aktivierten Not-Halt-Zustands durch die kabellose Steuerstelle darf nicht durch ungewollte Ereignisse wie den Verlust der Kommunikation, den Verlust ihrer Stromversorgung, deren Neustart oder deren Deaktivierung und erneute Aktivierung erfolgen.
‒ es können zusätzliche Rücksetzeinrichtungen an der Maschine erforderlich sein

Seite 7/16
Anordnung und Wirkungsbereich von Not-Halt-Einrichtungen:
Anforderungen zur Anordnung von Not-Halt-Einrichtungen sind in der DIN EN ISO 13850:2016-05beschrieben. Demnach muss eine Not-Halt-Einrichtung angebracht sein:
- an jeder Bedienstation (Ausnahmen werden durch die Risikobeurteilung festgehalten);
- an Orten, wo es die Risikobeurteilung erfordert, z. B.‒ an Ein- und Ausgängen,‒ an Orten, von wo ein Eingriff in die Maschine erforderlich ist (Einstell- oder Einrichtarbeiten, Beobachtungsstellen, etc.),
- in allen Bereichen, wo eine Mensch-Maschine-Interaktion zu erwarten ist.

Daraus folgere ich, dass an einer Funkfernsteuerung ein NotHalt nicht grundsätzlich erforderlich ist, es aber sein kann.

Bei unseren schienengebundenen Fahrzeugen setzen wir z.T. KTP700F mobile von SIEMENS mit NotTaster ein. Denn es wäre zusätzlicher Aufwand, einen NotTaster in der Nähe am Fahrrahmen zu verbauen.

VG
MFreiberger
 
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Wenn aufgrund der Risikobeurteilung eine Maschine mit Bauteilen und -elementen zum Erreichen eines Stillsetzens im Notfall ausgerüstet werden muss, damit es möglich ist, unmittelbare oder drohende Notsituationen abzuwenden, gelten folgende Anforderungen:

die Stellteile müssen deutlich erkennbar, gut sichtbar und schnell zugänglich sein;
Das sagt eine Norm.

Wenn NOT-HALT nach Risikobeurteilung erforderlich ist (und das ist sehr oft) muss der er "schnell zugänglich" sein.
Bei einem Mobile-Panel also nach meinem Verständnis auf dem Panel.

Ich weiss, dass die BG das sehr stark befürwortet.

Siemens wird nicht die Verantwortung übernehmen, wenn Du ein Panel ohne NOT-HALT verwendest. ;)
 
So lese ich das hier auch:

Seite 7/16
Anordnung und Wirkungsbereich von Not-Halt-Einrichtungen:
Anforderungen zur Anordnung von Not-Halt-Einrichtungen sind in der DIN EN ISO 13850:2016-05beschrieben. Demnach muss eine Not-Halt-Einrichtung angebracht sein:
- an jeder Bedienstation (Ausnahmen werden durch die Risikobeurteilung festgehalten);
- an Orten, wo es die Risikobeurteilung erfordert, z. B.‒ an Ein- und Ausgängen,‒ an Orten, von wo ein Eingriff in die Maschine erforderlich ist (Einstell- oder Einrichtarbeiten, Beobachtungsstellen, etc.),
- in allen Bereichen, wo eine Mensch-Maschine-Interaktion zu erwarten ist.

Und ein mobile Panel ist für ich erst einmal eine Bedienstation.
 
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Hallo an alle,
ich danke euch für die Informationen.
Es sind zwar in der Anlage in Abständen von 5-6 Metern und an den Eingängen Not-Halt-Schalter verbaut. Wenn ich allerdings davon ausgehe, dass die Fernbedienung eine Bedienstation ist, muss auch dort ein Not-Halt vorhanden sein.

Viele Grüße
 
Eine Fernbedienung - also Bedienstation - einer stationären Maschine benötigt definitiv keinen Not-Halt, sofern welche an der Maschine erreichbar sind. Denn nirgendwo ist gefordert, dass bei einer normalen, stationären Maschine der Not-Halt direkt an der Bedienstation sein muss.

BG RCI-Schrift "Not-Halt- und Not-Aus-Einrichtungen"
Ausreichend sind:
leichte Erreichbarkeit
muss für den Maschinenbediener und umstehende Personen direkt zu erreichen und ungefährlich zu betätigen sein

Wer bei der IFA-Schrift "Maschinenbedienung via Tablet und Smartphone aber sicher!" nachliest, wie aufwendig ein Not-Halt an einer (Funk-) Fernbedienung auszuführen ist, versteht warum. Bei einer kabelgebundenen Fernbedienung ist eine Implementierung dagegen relativ einfach, sofern man den Taster konsequent nur durchschleift.
 
Was ist das für eine Anlage? Sind da ggf Roboter drin? Was wird in dem Servicebetrieb gemacht?
Hat der Betreiber eine aktuelle Gefährdungsbeurteilung? Wird sonst was an der Anlage umgebaut und kommt es dadurch ggf zur wesentlichen Veränderung?
 
Eine Fernbedienung - also Bedienstation - einer stationären Maschine benötigt definitiv keinen Not-Halt, sofern welche an der Maschine erreichbar sind. Denn nirgendwo ist gefordert, dass bei einer normalen, stationären Maschine der Not-Halt direkt an der Bedienstation sein muss.
Das hatten wir ja schon herausgefunden.

Es sind zwar in der Anlage in Abständen von 5-6 Metern und an den Eingängen Not-Halt-Schalter verbaut.
Der Abstand ist sicherlich zu groß. "An der Maschine erreichbar" meint imho, dass man mit einem Schritt nach vorne dran kommt, also 1 -max. 2m
 
Hallo zusammen,

ich hoffe mir kann hier jemand weiterhelfen.
Einer meiner Kunden benutzt seit 1998 Funkfernbedienungen zur Bedienung seiner Anlage im Servicebetrieb.
Nun sollen diese ersetzt werden und der Lieferant sagt, dass bei Funkfernbedienungen ein Not-Halt-Schalter vorhanden sein muss.
Ich habe hierzu keine Norm gefunden, die bei industriellen Anlagen für eine Fernbedienung einen Not-Halt-Schalter vorschreibt.
Hat hier jemand eine solche Norm und kann mir diese nennen?

Viele Grüße
Ralf
Hallo rkoe1,
zunächst muss erst einmal geklärt werden, was mit Anlage gemeint ist und welche normativen Vorgaben hierfür gelten. Für Maschinen gilt aktuell noch die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Es könnten aber auch andere Richtlinien sein, wenn die Bedingungen für eine Maschine nicht zutreffen. Damit man sicher sein kann, das man die Vorgaben einer Richtlinie einhält gibt es sogenannte Liste der harmonisierten Normen. Wenn man diese einhält (nicht alle - das geht meistens nicht) dann kann man davon ausgehen das man die Richtlinie einhält. Dieses nennt man Vermutungswirkung.

---
Für Maschinen also nach der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG:

Nach DIN EN ISO 13850:2016-05 (harmonisierte Norm), Kap. 4.3.2 muss ein Not-Halt-Gerät angebracht sein:
  • "... an jeder Bedienstation, ausgenommen, wo die Risikobewertung ergibt, dass es nicht erforderlich ist; ..."
    • Bedienstation ist in der gleichen Norm unter 3.9 wie folgt definiert:
      "Gesamtheit von einem oder mehreren Steuerelementen, auf dem gleichen Panel befestigt oder im gleichen Gehäuse angeordnet."
      Die DIN EN 60204-1:2019-06 Kap. 3.1.12 "Steuerstelle" - "Bedienstation" ist gleichlautend mit einer Anmerkung: "Eine Steuerstelle kann ebenfalls ähnliche Betriebsmittel, wie z. B. Potentiometer, Meldelampen, Messinstrumente, Anzeigegeräte usw. enthalten."
  • "... an den Orten, an denen ein Eingriff in die Maschine notwendig ist, z. B. Arbeitsprozesse mit einer Tippschalterfunktion; ..."
Fazit: Somit kann man zumindest für Maschinen sagen das bei einer Fernbedienung (wenn die durchzuführende Risikobeurteilung explizit nichts anderes aussagt) ein Not-Aus-Schalter vorhanden sein muss. Dieser Not-Aus-Schalter kann, wenn es die Risikobeurteilung ermöglicht auch nur auf Teile der Anlage (Maschine) wirken.
 
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