„Ein „elektrotechnischer Laie“ hat keinerlei elektrotechnische Ausbildung oder Qualifikation. So beschreibt auch die DIN VDE 0105-100 „Betrieb von elektrischen Anlagen“ einen elektrotechnischen Laien als jemanden, der weder Elektrofachkraft (EFK) noch elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) ist. Alle Vorschriftenwerke stimmen darin überein, dass ein elektrotechnischer Laie keinerlei elektrotechnische Arbeiten selbstständig ausführen darf.“
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- Verlängerungsleitungen benutzen (Verbinden und Trennen von Anschlussleitungen von Geräten, Verlängerungsleitungen und Kabeltrommeln)
Dürfen elektrische Laien unter gewissen Umständen Schaltschränke öffnen?
www.elektrofachkraft.de
Klingt für mich danach, dass es keine Rolle spielt welcher Stecker.