Handschrauber

KHM

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Hallo zusammen,
bei Handarbeitsplätzen in der Automobilindustrie werden häuftig so genannte Handschrauber eingesetzt.
Diese sind meistens mit Schraubersteuerung und einem Bildschirm zur Darstellung ausgerüstet.
Der Schrauber wird mit dem Loslassen des Starttasters am Schrauber gestoppt.
Müssen für diese Schrauber ein Not-Halt Taster am Bildschirm vorgesehen werden?
 
Moin KHM,

meines Wissens müssen handgeführte Geräte kein Not-Halt am Gerät haben. Die Sicherheitsfunktion besteht im Tippbetrieb des Schraubers.

VG Alex
 
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Müssen für diese Schrauber ein Not-Halt Taster am Bildschirm vorgesehen werden?
meines Wissens müssen handgeführte Geräte kein Not-Halt am Gerät haben.
Was sagt denn die Gefährdungsbeurteilung? Ich habe auch ein paar Jahre Fertigungsstraßen für die Automobilindustrie umgesetzt und es macht halt schon einen Unterschied ob wir hier von einem 1,2NM Schrauber reden oder einem 50NM Schrauber....
 
Gibt es für solche Teile ev. eine Klasse C-Norm? Wäre auch noch interessant. Ich kenne derartige Geräte aber aus der Praxis nicht, daher bin ich raus.
 
Gibt es für solche Teile ev. eine Klasse C-Norm? Wäre auch noch interessant. Ich kenne derartige Geräte aber aus der Praxis nicht, daher bin ich raus.
Ich persönlich hatte damit aus Sicht der Maschinensicherheit auch noch nichts zu tun, kenne aber ehrlich gesagt keine Anwendung (bis ca. 20NM habe ich mit den Dingern schon gearbeitet), bei denen handgeführte Schrauber eine zugeordnete Not-Halt-Einrichtung im klassischen Sinne hätten.

Es sei aber darauf hingewiesen, dass es hierfür C-Normen gibt - Ich würde konkret vor allem EN 62841-1 (im Allgemeinen) und EN 62841-2-2 (im Speziellen für Schrauber und Schlagschrauber) heranziehen. Beide Normen sind auch harmonisiert, wenn ich das richtig sehe.
 
Ich bin jetzt auch nicht so der Schrauber, aber von der Anwendung her tippe ich eher mal auf ein Zustimmtaster. Wenn man da aufhört zu drücken, dann wird das Gerät von der Energie getrennt.
Das geht jedenfalls schneller als wenn der Werker nach dem Loslassen noch eine zweite Handlung auslösen muss um den Not-Halt rein zu hauen.
 
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Das geht jedenfalls schneller als wenn der Werker nach dem Loslassen noch eine zweite Handlung auslösen muss um den Not-Halt rein zu hauen.
unabhängig von der Fragestellung. der Not-Halt ist eine ergänzende Schutzmaßnahme und ist unter anderem dafür da, wenn "nach dem Loslassen" der Schrauber nicht stoppt.(naturlich vorausgesetzt es ist gefährlich)
 
unabhängig von der Fragestellung. der Not-Halt ist eine ergänzende Schutzmaßnahme und ist unter anderem dafür da, wenn "nach dem Loslassen" der Schrauber nicht stoppt.
Dann stellt sich wohl die Frage warum der Schrauber nach Loslassen weiterschrauben soll, das ergibt für mich kein Sinn.
Und auch ergibt sich für mich kein Sinn wenn dieses Defizit durch ein Not-Halt ausgeglichen versucht werden soll.

Der Not-Halt darf per Definition keine erforderliche Schutzmaßnahme ersetzen. Er soll die vorhandenen Schutzmaßnahmen ergänzen und ich weiß gar nicht wie oft das schon geschrieben worden ist.
(naturlich vorausgesetzt es ist gefährlich)
ja sicher!
 
Taster hängt z.B. ;)

Taster hängt, Bewegung wird fortgeführt, Not-Halt betätigt und Bewegung stoppt ;)
Da geb ich dir Recht.

Aber sind wir wieder beim Thema: der Not-Halt gilt als ergänzende Schutzmaßnahme und nicht als Sicherheitseinrichtung.
Dann brauchst wenn dann beides: Zustimmtaster + Not-Halt-Einrichtung.
 
Irgendwie scheint es zu gehen.
Das ist halt der Starttaster am Schrauben, der eben auch Mal ausfallen könnte ( hängt weil defekt oder verdreckt ).


Der TE ist ja leider raus. Keiner kann seine Frage beantworten wenn man keine Details kennt. 1NM Schrauben oder 70NM.... Welche Gefahren treten bei einer Fehlfunktion ggf. auf......
 
Nun die 19. Antwort zu der einfach lösbaren Fragestellung.
Man schaue in die Schrift: Not-Halt- und Not-Aus-Einrichtungen Empfehlungen der Präventionsabteilung Technische Sicherheit der BG RCI Stand: 14.04.2022
und suche darin nach "handgehaltene und/oder handgeführte Maschinen".

Dann erhält man die eindeutige Antwort, dass handgehaltene und/oder handgeführte Maschinen keinen Not-Halt benötigen:
3.1 Anforderungen aus der Richtlinie 2006/42/EG (MRL) Nach Anhang I, Abschnitt 1.2.4.3, gilt für die Not-Halt-Einrichtung (Not-Halt-Befehlsgeräte): „Jede Maschine muss mit einem oder mehreren NOT-HALT-Befehlsgeräten ausgerüstet sein, durch die eine unmittelbar drohende oder eintretende Gefahr vermieden werden kann.
Hiervon ausgenommen sind – Maschinen, bei denen durch das NOT-HALT-Befehlsgerät das Risiko nicht gemindert wer den kann, da das NOT-HALT-Befehlsgerät entweder die Zeit des Stillsetzens nicht verkürzt oder es nicht ermöglicht, besondere, wegen des Risikos erforderliche Maßnahmen zu ergreifen; – handgehaltene und/oder handgeführte Maschinen.
 
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