TimoB
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Hallo zusammen,
ich habe den Auftrag eine hydraulische Presse mit einer Siemens SPS zu steuern.
Das grobe Konzept sieht folgendermaßen aus :
Die Visualisierung und Steuerung wird durch einen IPC 477D erledigt.
Zum Einsammeln der Signale benutzen wir eine IM155 PN ST
Für die Sicherheitsfunktionen bauen wir eine CPU 1510 SP_F_1 PN ein. (z.B. für NOT_AUS , BWS , Zweihand...etc)
Jetzt zu meiner Frage: Wie entscheide ich welche der Sensoren und Aktoren ich auf F-DI / F-DO lege und welche auf die "normalen" DI / DO ???
Beim NOT-AUS und Zweihand ist das relativ leicht zu entscheiden.
Aber wie sieht es zum Beispiel mit einem überwachten Druckumlaufventil aus?
EDIT : konkretes Beispiel : Muss ich den Betriebsartenwahlschalter auf die Sicherheits-SPS führen um z.B. über diese zu gewährleisten dass der Fusstaster auch nur in der Betriebsart "Fuss" mit eingeschalteter BWS aktiv ist?
Wenn ich die Vorschriften - insbes. die DIN EN 13849 - richtig interpretiere muss/kann ich das anhand einer Gefahrenanalyse selber entscheiden.
D.h. wenn ich sicher darlegen kann, dass der Sicherheit anderweitig genügend Rechnung getragen wurde kann ich die Auswertung vom normalen SPS - Programm übernehmen lassen.
Ist diese Interpretation richtig? Falls nicht, bin für Verweise auf entsprechende Vorschriften sehr dankbar...
MfG Timo
ich habe den Auftrag eine hydraulische Presse mit einer Siemens SPS zu steuern.
Das grobe Konzept sieht folgendermaßen aus :
Die Visualisierung und Steuerung wird durch einen IPC 477D erledigt.
Zum Einsammeln der Signale benutzen wir eine IM155 PN ST
Für die Sicherheitsfunktionen bauen wir eine CPU 1510 SP_F_1 PN ein. (z.B. für NOT_AUS , BWS , Zweihand...etc)
Jetzt zu meiner Frage: Wie entscheide ich welche der Sensoren und Aktoren ich auf F-DI / F-DO lege und welche auf die "normalen" DI / DO ???
Beim NOT-AUS und Zweihand ist das relativ leicht zu entscheiden.
Aber wie sieht es zum Beispiel mit einem überwachten Druckumlaufventil aus?
EDIT : konkretes Beispiel : Muss ich den Betriebsartenwahlschalter auf die Sicherheits-SPS führen um z.B. über diese zu gewährleisten dass der Fusstaster auch nur in der Betriebsart "Fuss" mit eingeschalteter BWS aktiv ist?
Wenn ich die Vorschriften - insbes. die DIN EN 13849 - richtig interpretiere muss/kann ich das anhand einer Gefahrenanalyse selber entscheiden.
D.h. wenn ich sicher darlegen kann, dass der Sicherheit anderweitig genügend Rechnung getragen wurde kann ich die Auswertung vom normalen SPS - Programm übernehmen lassen.
Ist diese Interpretation richtig? Falls nicht, bin für Verweise auf entsprechende Vorschriften sehr dankbar...
MfG Timo
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