Andreas Koenig
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@kpf: leider ist Deine Aussage in Bezug einer Einstufung der Maschine als Presse leider sachlich klar falsch. Auch die Norm für pneumatische Pressen hat einen definierten Geltungsbereich. Keinesfalls alles was eine gefährliche pneumatische Linearbewegung hat, ist eine "Presse", inbesondere ist eine Maschine keine Presse, wenn wie hier der Fall lediglich eine Schließbewegung zum Zweck eines Einspannens/Abdichtens ohne irgend eine Bearbeitung erfolgt. Das ist eine Sondermaschine, die der MRL und den allgemeinen B-Normen unterliegt, nicht einer C-Norm für Pressen.
In Bezug auf Lichtvorhänge mit Pneumatik: Für sowas gibt Schnellentlüftung + Reversieren mit Pressensicherheitsventilen oder Einzelventilen, sichere Pneumatikbremsen, Rückschlagventile... Wenn man einen Sicherheitsabstand >300 mm einhalten kann, finden sich da auch Lösungen.
In Bezug auf Lichtvorhänge mit Pneumatik: Für sowas gibt Schnellentlüftung + Reversieren mit Pressensicherheitsventilen oder Einzelventilen, sichere Pneumatikbremsen, Rückschlagventile... Wenn man einen Sicherheitsabstand >300 mm einhalten kann, finden sich da auch Lösungen.
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