Pressen sicherheit ?! wie sicher muss es sein

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@kpf: leider ist Deine Aussage in Bezug einer Einstufung der Maschine als Presse leider sachlich klar falsch. Auch die Norm für pneumatische Pressen hat einen definierten Geltungsbereich. Keinesfalls alles was eine gefährliche pneumatische Linearbewegung hat, ist eine "Presse", inbesondere ist eine Maschine keine Presse, wenn wie hier der Fall lediglich eine Schließbewegung zum Zweck eines Einspannens/Abdichtens ohne irgend eine Bearbeitung erfolgt. Das ist eine Sondermaschine, die der MRL und den allgemeinen B-Normen unterliegt, nicht einer C-Norm für Pressen.
In Bezug auf Lichtvorhänge mit Pneumatik: Für sowas gibt Schnellentlüftung + Reversieren mit Pressensicherheitsventilen oder Einzelventilen, sichere Pneumatikbremsen, Rückschlagventile... Wenn man einen Sicherheitsabstand >300 mm einhalten kann, finden sich da auch Lösungen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,
ich möchte mal auf den Sicherheitsabstand bei Zweihandsteuerung eingehen, hier steht was in der DIN EN ISO 13855.
Formel: S=K*T+C
K=1600mm/s
T= Gesamte Nauchlaufzeit des Systems
C=250mm Sicherheitsfaktor kann unterumständen 0mm werden.
Wie man erkennen kann ist die Formel nicht viel anders als für BWS.

Zur Definition einer Presse habe ich schon was im Beitrag #2 geschrieben. Es geht hier darum ob es eine besonders Gefährliche Maschine ist die im Anhang IV der MRL aufgeführt ist, wenn es zutreffen würde dann wäre ein besonderes Konformitätsverfahren notwendig.
Die DIN EN ISO 13736 ist eine Typ C Norm und hat auch einen Abschnitt 1 wie jede Norm den Anwendungsbereich.
1 Anwendungsbereich
1.1 Diese Europäische Norm legt technische Sicherheitsanforderungen und Schutzmaßnahmen fest, die von
Konstrukteuren (wie in 3.11 von EN 292-1:1991 definiert), Herstellern und Lieferanten von pneumatischen Pressen anzuwenden sind, deren bestimmungsgemäße Verwendung die Kaltbearbeitung von Metall oder teilweise aus Metall bestehendem Werkstoff, wie in 3.1.13 definiert, ist und ab hier als Maschinen bezeichnet werden.
Diese Norm gilt auch für Maschinen die in Fertigungssystemen integriert sind, wenn die auftretenden Gefahren und Risiken vergleichbar mit denen einer separat betriebenen Maschine sind.
1.2 Diese Norm gilt auch für pneumatische Pressen:
deren hauptsächlicher Verwendungszweck die Kaltbearbeitung von Metall ist und die in gleicher Weise für die Bearbeitung von anderem Tafelmaterial (z. B. Pappe, Kunststoff, Gummi, Leder) und Metallpulver eingesetzt werden sollen;
die mit einem hydropneumatischen Druckverstärker versehen sind.

1.5 Diese Norm gilt nicht für Maschinen, deren Hauptzweck ist:
a) Schneiden von Blech mit einer Tafelschere;
b) Biegen oder Abkanten mit pneumatischen Gesenkbiegepressen oder pneumatischen Schwenkbiegemaschinen;
c) Punktschweißen;
d) Rohrbiegen;
e) Richten;
f) Kaltmassivumformung;
g) Schlagen mit Drucklufthammer;
h) Verdichtung von Metallpulver.
Diese Norm deckt nicht spezielle, pneumatische Maschinen für die Montage oder Kalibrierung ab, sie kann jedoch als Grundlage genommen werden.

Also den letzten Satz würde ich hier stark empfehlen.
 
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Danke für die Formel, Safety. Ich war nur zu faul zum Suchen...
Ob die 250 mm wegfallen können, muss im Einzelfall nach Norm geprüft werden, dazu steht mE auch was in der EN 13855. Allerdings ist eine (richtig angebrachte!) Zweihandauslösung beim Handeinlegen oft weniger störend (weniger "im Weg") als eine BWS.
Zur EN 13736: Den letzten Satz meinte ich. Man tut sich da doch leichter bei der Baumusterprüfung.
Jetzt können wir diskutieren, ob der OP eine "besonders gefährliche Maschine" hat ...
Aber selbst dann würde ich zur zumindest sinngemäßen Anwendung der Norm raten.
 
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