Zugentlastung bei fest montierten Schaltschränken

hansOGl

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Hallo zusammen,

in letzter Zeit habe ich bei Kunden immer häufiger gesehen, dass andere Hersteller ihre Maschinen mit fest verbautem Schaltschrank ohne Zugentlastungen aufbauen.

Auf der externen Seite ist klar Antrieb, Sensor,.... bringen jeweils selbst die Zugentlastung mit.
Die andere Seite wird aber oft so ausgeführt, dass Kabel in Kanälen zum Maschinenbett laufen und dann in den ins Maschinengehäuse integrierten Schaltschrank eingeführt werden. (durch mehr oder weniger gut abgedichtete Ausschnitte)
Hier geht's direkt in einen flach liegenden Verdrahtungskanal aus dem die abisolierten Kabel direkt auf Klemmen aufgelegt werden.
Zugentlastung findet keine zusätzliche statt.

Es handelt sich um ortsfeste Maschinen bei denen wie gesagt der Schaltschrank eine Einheit mit dem Maschinengehäuse bildet.

Jetzt meine Frage, ist das so in Ordnung? Und wenn ja, mit welcher Begründung? (weil Schaltschrank und Maschinen eine ortsfeste Einheit bilden und die Kabel vor Zugbelastung durch das Maschinenbett geschützt sind..?)

Gruß Hans
 
Ich kann es nicht 100% beantworten aber fangen wir doch mal an wie man es üblich macht.

1. Mit Verschraubungen, dann ist die Zugentlastung durch die Verschraubung gegeben.

2. Bei Kabeldurchführungen ohne Zugentlastung werden die Leitungen üblich auf einer Abfangschiene befestigt
(z.B. Rittal Standschränke, dafür gibt es entsprechende Systeme).

Eine gute Praxis find ich es nicht, wenn die Zugentlastungen weg gelassen werden. Es könnte jedoch unter bestimmten
Umständen sogar i.O. sein. Aufputz Elektroinstallationen werden z.B. auch ohne Zugentlastungen in den Verteilerdosen
und bei den Einführungen in die Sicherungskästen ausgeführt. Da gibt es nur die Gummidurchführungen.

Es gibt also Umstände, die das erlauben.
Ich gehe davon aus, dass es sich um eine unbewegte Festinstallation handeln muss, damit das i.O. ist.

Ob eine Maschine als solche gelten kann und unter welchen Umständen bleibt zu überprüfen.

Falls die Maschinenrichtline DIN EN 60204-1 hier eine explzite Angabe dazu macht
gilt das als erstes. Ich gehe davon aus, dass es zumindest eine Vorgabe gibt, die eine adequate Befesting fordert.
D.h. das wäre eine Zugentlastung. Wenn diese dann nicht vorhanden ist, müsstes du nachweisen, dass deine Befestigung
eben eine adequate Befestigung für den Einsatzfall wäre. Das kannst und willst du aber normalerweise nicht machen.
Deshalb geht kein Weg an der Zugentlastung vorbei!

Übrigens: Kabelbinder sind keine zugelassene Kabelbefestigung und höchst wahrscheinlich deswegen auch nicht für Zugentlastung
geeignet. Ein Prüfingenieur hat das mal so ausgedrückt. Das steckt schon im Namen: Kabelbinder sind eben zum binden von Kabeln und nicht zum befestigen. Bei Steigkanälen von mehr als um 2m wird seit einigen Jahren eine Befestigung mit Kabelbindern häufig als
Mangel in den Prüfberichten aufgenommen. Selbiger Prüfingeneur hat gesagt: "Ja, wir werden dazu angehalten, das zu prüfen!"

Vielleicht weis es aber noch jemand genauer!
 
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Danke für deine Antwort.
Nicht dass es falsch verstanden wird, wir bauen auch mit Abfangschiene oder Zugentlastung am Kabeleingang.

Mir ist es eben nur aufgefallen, dass die Zugentlastung bei vielen Herstellern, die den Schaltschrank "huckepack" dabeihaben, die Zugentlastung weggelassen wird.
Und da interessiert mich der Hintergrund bzw. ob das eben normativ zu begründen ist.
 
Die gezeigten Abfangelemente setzen wir teilweise auch ein.
Meist jedoch die Kombinierten Durchführungen/Dichtungen mit einzeln tauschbaren Dichteinsätzen (je nach Leitungsdurchmesser).

Aber wie gesagt, das machen nicht alle.
Erst kürzlich die Verkettungsleitung in die Folgemaschine gelegt.

Am Anfang kam Gitterkanal, dann geschlossener Alu-Kanal durch eine Aussparung in das Maschinegehäuse.
Der Alukanal war dann seitlich an den integrierten Schaltschrank angedockt und innen ging direkt der Verdrahtungskanal los.
In diesem wurden die Leitungen abisoliert auf die darüberliegende Klemmleiste geführt.

Wie Maagic7 geschrieben hat, vermutlich auf Grund von unbewegte Festinstallation oder ähnlichem erlaubt. (Maschine, Schaltschrank und die Kanäle sind eine "untrennbare Einheit")
Es wäre natürlich schön gewesen, wenn hier jemand wäre, bei dem die Firma die Verdrahtung ähnlich wie beschrieben ausführt und der sagen könnte "Auf Grund von xxxx machen wir das so."


 
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Wir machen daws nicht auf Grund von XXXX so, sondern weil das einfach sauberer ist.
Ausserdem müssen sowieso die Schirme der div. Kabel EMV mäßig aufgelegt werden, das erfolgt dann gleich in einem Schritt mit der Zugentlastung.
 
ich denke ein handfester Grund für Abfangschiene ist eine höhere IP.
Der Schrank in IP54 und der Boden mit IP00 da die Kabel lose rumschlackern, passt schon.
 
Ich meinte ja nicht warum jemand die Ausführung mit Abfangschiene und Dichtung wählt,
sondern mit welcher Begründung Maschinen eben ohne diese ausgeführt werden.
 
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