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Bei der Gelegenheit habe ich aber wieder eine „Sonderschaltung“ einer
Zweihandbedienung entdeckt.
Diesmal :
Zweitaster zweikanalig auf Sicherheitsgerät für Zweihandschaltung.
Soweit so gut ….
Nur der Not-Halt ist je mit einem Öffner in je einen Kreis der Zweihandtaster eingeschliffen.
Ist das Zulässig? (Ich denke nein)
Das kann doch die Zweihandschaltung aushebeln
(Beide Taster werden Festgeklemmt und dann am Not-Halt geschaltet)
Die meisten aktuellen Zweihandschaltgeräte werden dadurch nicht ausgehebelt.
Beide Kanäle EINES Taster werden auf Plausibilität überwacht. Also beide Kontakte eines Tasters innerhalb einer Divergenzzeit auf 0 oder 1.
Wird nun bei betätigter Zweihand der Not-Halt gedrückt, dann schaltet das Zweihandrelais aus. Zum Wiedereinschalten müssen beide Taster losgelassen werden.
Du kannst aber mal in der Anleitung des entsprechenden Zweihandschaltgerätes nachschauen.
Ich persönlich finde die Schaltung nicht verkehrt und hab es auch schon gebaut.
Gruß
Blockmove