Elektrische Kleinantriebe und CE-Kennzeichnung

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Hallo,

„Einführer“ ist nicht die richtige Bezeichnung. Regulatorisch geht es um den „Inverkehrbringer“ und dessen Inverkehrbringung.
Bei Import ist das in aller Regel der Importeur.

Verantwortlich ist er nicht für die Konformität, das bleibt der Hersteller. Aber er hat erhebliche, fachliche Prüf- und bezüglich der Belegdokumente Archivierpflichten (also alle Prüfprotokolle), da er für die Aufsichtsbehörden der Ansprechpartner in der EU ist und im Zweifelsfall zahlen müsste (er kann dann versuchen, das vom wirklichen Hersteller zu bekommen). Die Unterlagen unbedingt zu Beginn vehement vollständig anfordern und sichten. Ich habe es sehr selten erlebt, das es nach dem Kauf gelungen wäre, bei einer Behördenanfrage die nötigen Unterlagen von einem EU-ausländischen Hersteller zu bekommen.

Die Pflichten der verschiedenen Akteure in der Handelskette lassen sich in jeder Richtlinie gut nachlesen, was man unbedingt machen sollte.

Für Motoren über 1 kV kenne ich mich nicht aus, da diese Spannung nicht mehr unter die Niederspannungs-RL fällt. Anforderungen auch für diesen Spanungsbereich sind allerdings in der LVD-Motorennorm EN 60034-1 beschrieben.

Die ZVEI-Schrift, allerdings für Kleinmotoren, sagt:
ZVEI-Position Kleinspannungsmotoren 21.07.2016 : Motoren sind grundsätzlich keine Maschinen, da sie als Komponenten die Maschinendefinition der Richtlinie nicht erfüllen.
Dazu eventuell bei:
Forum CE-Kennzeichnung. Fragen und Antworten zur CE-Kennzeichnung Risikobeurteilung, CE-Koordinator, CE-Beauftragter und Gefahrenanalysen (ce-kennzeichnung-seminare.de)
nachsehen oder Nachfragen.
 
Hallo zusammen,
sorry, dass ich nochmal einen etwas älteren thread aufmache, aber ich finde besser einen alten aufmachen, als 5 neue zum gleichen Thema ;-)
Wenn ich die Beiträte so durchlese, ist mir auch klar, warum @Eventuell sachkundig keinen Link gepostet hat, sondern nur den Titel genannt hat. Darum geht es mir auch ein bisschen.
Auf der offiziellen Seite vom ZVEI finde ich dieses Positionspapier nicht.
Gibt es weitere Besätigungen oder Widerlegungen zu diesem Thema? Kennt ihr weitere Quellen, am besten vielleicht von der europ. Kommission oder so?
Bevor hier weiter zum Thema mehr oder weniger gerätselt wird, wäre meine Empfehlung, die das Thema behandelnde Unterlage des ZVEI zu lesen. Google findet diese:
ZVEI-Schrift: Europäische Vorschriften zum Inverkehrbringen von Kleinspannungsmotoren

Mein Hauptfrage ist dann:
Benötigt ein E-Bikemotor, welcher nur an Fahrradhersteller verkauft wird ein CE-Kennzeichen aufgrund von
- MRL (meiner Ansicht nach nicht, da Komponente)
- LVD (meiner Ansicht nach nicht, da Spannung 50 V Gleichspannung)
- RoHS (meiner Ansicht nach nicht, da Komponente, siehe FAQ eurpäische Kommission)
- EMV (meiner Ansicht nach nicht, aufgrund Positionspapier ZVEI-Schrift: Europäische Vorschriften zum Inverkehrbringen von Kleinspannungsmotoren) aber vorallem aufgrunddessen, dass der Leitfaden EMV Induktionsmotoren ausschliesst.

Das gesamte E-bike fällt dann natürlich unter MRL, EMV, RoHS
 
Zuletzt bearbeitet:
Das Papier ist auf der Homepage des ZVEI nicht mehr abrufbar, aber über Suchmaschinen noch zu finden. Auf Anfrage zu den Hintergründen teilte mir der ZVEI inzwischen mit, dass Teile des Papiers nicht mehr aktuell seien und das Papier daher nicht mehr abrufbar ist. Relevante Änderungen gab es demnach in den Bereichen ProdSG 2021, Medizinprodukte-VO 2019 und RoHS mit Teilanpassungen.

Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Ostermann
 
Ich habe beim ZVEI nachgefragt, was an ihrer damaligen Infoschrift nicht mehr stimmen würde. Konnte (oder wollte) man nicht sagen, nur, dass eventuell mal eine Neufassung kommen könnte.
Sehe in der Schrift allerdings nichts inzwischen wirklich "Unstimmiges". Ein wichtiger Teilaspekt darin, ob solche Motoren Komponenten oder Produkte sind, ist meiner Meinung nach inzwischen "wahlfrei". Ich deklariere Kleinmotoren inzwischen als Produkt, da solche regulatorisch prüfbare Merkmale haben - und die Kunden mit einem "CE" Piktogramm drauf einfach "glücklicher" sind.
 
Ich bezog mich auf die von mir zitierte ZVEI-Schrift über Kleinmotoren.

Bei RoHS wüsste ich keine dazu relevante Änderung; beim ProdSG sehe ich darin für solche Kleinmotoren keine Relevanz, vielleicht noch zur "Erlaubnis eines CE-Zeichens", wobei es dazu keine Hilfestellung bietet; die MedizinprodukteVO kann ich nicht auf Kleinmotoren beziehen.
Das hatte mich bewogen, ebenfalls beim ZVEI nachzufragen.
Zu solchen Kleinmotoren gibt es aus meiner Sicht schon diskussionsfähige Themen, zum Beispiel zu den Isolationsanforderungen, da die Motornorm EN 60034-1 Motoren mit Kleinspannung und kleiner Leistung freundlich formuliert, wenn überhaupt, sehr rudimentär beschreibt.
 
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