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Hallo,
„Einführer“ ist nicht die richtige Bezeichnung. Regulatorisch geht es um den „Inverkehrbringer“ und dessen Inverkehrbringung.
Bei Import ist das in aller Regel der Importeur.
Verantwortlich ist er nicht für die Konformität, das bleibt der Hersteller. Aber er hat erhebliche, fachliche Prüf- und bezüglich der Belegdokumente Archivierpflichten (also alle Prüfprotokolle), da er für die Aufsichtsbehörden der Ansprechpartner in der EU ist und im Zweifelsfall zahlen müsste (er kann dann versuchen, das vom wirklichen Hersteller zu bekommen). Die Unterlagen unbedingt zu Beginn vehement vollständig anfordern und sichten. Ich habe es sehr selten erlebt, das es nach dem Kauf gelungen wäre, bei einer Behördenanfrage die nötigen Unterlagen von einem EU-ausländischen Hersteller zu bekommen.
Die Pflichten der verschiedenen Akteure in der Handelskette lassen sich in jeder Richtlinie gut nachlesen, was man unbedingt machen sollte.
Für Motoren über 1 kV kenne ich mich nicht aus, da diese Spannung nicht mehr unter die Niederspannungs-RL fällt. Anforderungen auch für diesen Spanungsbereich sind allerdings in der LVD-Motorennorm EN 60034-1 beschrieben.
Die ZVEI-Schrift, allerdings für Kleinmotoren, sagt:
ZVEI-Position Kleinspannungsmotoren 21.07.2016 : Motoren sind grundsätzlich keine Maschinen, da sie als Komponenten die Maschinendefinition der Richtlinie nicht erfüllen.
Dazu eventuell bei:
Forum CE-Kennzeichnung. Fragen und Antworten zur CE-Kennzeichnung Risikobeurteilung, CE-Koordinator, CE-Beauftragter und Gefahrenanalysen (ce-kennzeichnung-seminare.de)
nachsehen oder Nachfragen.
„Einführer“ ist nicht die richtige Bezeichnung. Regulatorisch geht es um den „Inverkehrbringer“ und dessen Inverkehrbringung.
Bei Import ist das in aller Regel der Importeur.
Verantwortlich ist er nicht für die Konformität, das bleibt der Hersteller. Aber er hat erhebliche, fachliche Prüf- und bezüglich der Belegdokumente Archivierpflichten (also alle Prüfprotokolle), da er für die Aufsichtsbehörden der Ansprechpartner in der EU ist und im Zweifelsfall zahlen müsste (er kann dann versuchen, das vom wirklichen Hersteller zu bekommen). Die Unterlagen unbedingt zu Beginn vehement vollständig anfordern und sichten. Ich habe es sehr selten erlebt, das es nach dem Kauf gelungen wäre, bei einer Behördenanfrage die nötigen Unterlagen von einem EU-ausländischen Hersteller zu bekommen.
Die Pflichten der verschiedenen Akteure in der Handelskette lassen sich in jeder Richtlinie gut nachlesen, was man unbedingt machen sollte.
Für Motoren über 1 kV kenne ich mich nicht aus, da diese Spannung nicht mehr unter die Niederspannungs-RL fällt. Anforderungen auch für diesen Spanungsbereich sind allerdings in der LVD-Motorennorm EN 60034-1 beschrieben.
Die ZVEI-Schrift, allerdings für Kleinmotoren, sagt:
ZVEI-Position Kleinspannungsmotoren 21.07.2016 : Motoren sind grundsätzlich keine Maschinen, da sie als Komponenten die Maschinendefinition der Richtlinie nicht erfüllen.
Dazu eventuell bei:
Forum CE-Kennzeichnung. Fragen und Antworten zur CE-Kennzeichnung Risikobeurteilung, CE-Koordinator, CE-Beauftragter und Gefahrenanalysen (ce-kennzeichnung-seminare.de)
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