Beschriftung der Einzeladern im Schaltschrank nach EN 60204-1

Auch eine Begründung dass ich bin Fan von den direkten Anschluss von Sensoren und Aktuatoren an die SPS. Wenn da keine Klemmenreihe dazwischen gibts entfällt den Bedarf von Beschilderung von Einzeladern.
Ich denke -> EGAL was WIR alle denken, wenn der KUNDE das SO will, ist doch egal, ob ein einzelner Draht oder farbige oder numerierte Ader eines Kabels -> Ein Schildchen muss drauf... Natürlich ist das mit 0,25/0,34mm² ein anderes Gefummel als bei 0,75...240mm²
 
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Ich denke -> EGAL was WIR alle denken, wenn der KUNDE das SO will, ist doch egal, ob ein einzelner Draht oder farbige oder numerierte Ader eines Kabels -> Ein Schildchen muss drauf... Natürlich ist das mit 0,25/0,34mm² ein anderes Gefummel als bei 0,75...240mm²
Wie es in den 1en Betriag formuliert ist:
Der Kunde wünscht in seiner Ausschreibung "....Markierung der Einzeladern im Schaltschrank nach EN 60204-1....". Das Problem ist das ich der EN 60204-1 nichts finde
Kapitel 13.2.1
13.2 Identification of conductors
13.2.1 General requirements
Each conductor shall be identifiable at each termination in accordance with the technical documentation.
It is recommended [..] that conductors be identified by number, alphanumeric, colour [..]
Kapitel 16.5
All enclosures, assemblies, control devices, and components shall be plainly identified with the same reference designation as shown in the technical documentation.
Das wurde uns auch von ein Konsulent erklärt. Wenn man alle Adern beschildert haben will, muss es genau so in die Schaltpläne gezeigt werden. Umgekehrt, wenn in die Schaltpläne keine Referenzierung für die einzelne Adern gibts, dann darf man keine an die Adern installieren (!).
Alle Adern Enden zu Beschilden ist empfohlen aber nicht gefordert.
Kabel Adern die schon mit Nummern oder Farben gekennzeichnet sind braucht keine weitere Refernzierung.

Wenn eine defekte Kabel mit nummerierte Adern getauscht wurde gegen eine ähnliche Kabel aber mit farbkodierte Adern. Dann musste man die Adern mit Schildern ausstatten, oder (besser) die Schaltpläne dementsprechend korrigieren.

edit: Habe erweitert mit den Zitat von Kapitel 13.2.1
 
Zuletzt bearbeitet:
Kabel Adern die schon mit Nummern oder Farben gekennzeichnet sind braucht keine weitere Refernzierung.
...wenn der Kunde das sol will ist alles andere egal! Und Kabelschilder sind keine Aderkennzeichnungen!

...Die Aderkennzeichnung muss nicht Bestandteil des Planes sein, wenn die beschriftung den Anschluss des Betriebsmittel bezeichnet, z.B. 25K12:A1
 
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Niemand ist ein Freund von Einzeladerbeschriftung, ausser der Endkunde, warum auch immer
Meistens ist es auch beim Endkunden vom Preis abhängig. Wenn da ein entsprechender Mehrpreis ausgewiesen ist, wird oftmals auf die Einzeladerbeschriftung verzichtet. Zumindest habe ich es schon oftmals so erlebt.
 
Ja wenn der Kunde so will, aber woher findest du dass der Kunde das will ?
Steht im Auftrag, der Aufgabenstellung des Kunden, oder in der Betriebsmittelvorschrift / Werksvorschrift
Meistens ist es auch beim Endkunden vom Preis abhängig. Wenn da ein entsprechender Mehrpreis ausgewiesen ist, wird oftmals auf die Einzeladerbeschriftung verzichtet. Zumindest habe ich es schon oftmals so erlebt.
Kostet alles Zeit und Geld, das ist richtig... Ist eben eine Kalkulationssache und kann auch zu den eigenen Ungunsten ausgehen ist korrekt... Schade dass kleine Firmen keine Abrechnungen stellen können, als würden wir Flughäfen bauen... ;)
 
Steht im Auftrag, der Aufgabenstellung des Kunden, oder in der Betriebsmittelvorschrift / Werksvorschrift
Wenn der Kunde spezifik un deutlich vorschreibt das es jeden Adern beschildert haben will, dann müssen wir nicht diskutieren.
In diesen Fall haben wir nur "....Markierung der Einzeladern im Schaltschrank nach EN 60204-1....".

...Die Aderkennzeichnung muss nicht Bestandteil des Planes sein, wenn die beschriftung den Anschluss des Betriebsmittel bezeichnet, z.B. 25K12:A1
Doch ! Das wurde uns von unsere Konsulent spezifik präziziert.
Und so lese ich es auch von EN 60204-1.

Und diese Kennzeichnung 25K12:A1 gefällt mir gar nicht. Eine Ader hat dann unterschiedliche Kennzichnungen in beide Enden ?
Zwei Adern in dieselbe Klemme (für weiterverdrahtung) haben dieselbe Kennzeichnungen !?
 
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Und diese Kennzeichnung 25K12:A1 gefällt mir gar nicht. Eine Ader hat dann unterschiedliche Kennzichnungen in beide Enden ?
Zwei Adern in dieselbe Klemme (für weiterverdrahtung) haben dieselbe Kennzeichnungen !?
Hatte geschrieben: "...wenn die Beschriftung den Anschluss des Betriebsmittel bezeichnet..." Von Aderquelle oder Aderziel war nie die Rede, denn sowas zu kalkulieren ist nicht möglich.
Außer man lässt es einen Robotter ausführen mit der tollen Unterstützung von vielen vielen sehr teueren Maschinen, die es mittlerweile von Rittal zu kaufen gibt, sodass man niemanden im Schaltschrankbau mehr braucht... Mit Kabelkanalschneiderobotter, Hutschienenschneiderobotter, Kabelkonfektionierrobotter, Einzelader- und Kabelbaumkonfektionierrobotter der die Drähte millimetergenau anfertigt, Schaltschrankverdrahtungsrobotter und vollautomatischer Schaltschrankverpackungsrobotter... Alles auf Knopfdruck...
 
Hatte geschrieben: "...wenn die Beschriftung den Anschluss des Betriebsmittel bezeichnet..." Von Aderquelle oder Aderziel war nie die Rede, denn sowas zu kalkulieren ist nicht möglich.
Jetzt habe ich keine Ahnung was du meinst. Ob Adern mit Schildern ausgestattet werden müssen oder nicht, ob die Adern nach den Anschluss oder nach eine andere Prinzip beschriftet werden müssen.
 
Jetzt habe ich keine Ahnung was du meinst. Ob Adern mit Schildern ausgestattet werden müssen oder nicht, ob die Adern nach den Anschluss oder nach eine andere Prinzip beschriftet werden müssen.
Du möchtest an einem Bauteil die angeschlossenen Drähte bezeichnen und Du möchtest die Quelle des ankommenden Drahtes angeben und Du möchtest das Ziel des abgehenden Drahtes bezeichnen, richtig? Beschreibe mal wie Du das machen möchtest!
 
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Du möchtest an einem Bauteil die angeschlossenen Drähte bezeichnen
Wenn es beauftragt ist, oder wenn es Sinn macht z.B. bei grosse Steuerschränke, dann wurde ich die angeschlossene Drähte bezeichnen.
und Du möchtest die Quelle des ankommenden Drahtes angeben und Du möchtest das Ziel des abgehenden Drahtes bezeichnen, richtig?
Ich möchte nicht Quelle oder Ziel als Teil von den Bezeichnung machen.
Weil es ist nicht in EN60204-1 gefordert ist, und weil es dumm ist (siehe mein Kommentar oben).

Wenn ich das wählen konnte, wurde ich nur einzel-Leitungen beschriften.
Nummerierte oder farb-kodierte Einzel-Adern in Kabel brauchen keine weitere Beschriftung ausser die Beschriftung auf den Kabel.
Jeden Leitung eine unikke Name geben, nach EN81346-2. Z.B. =D2-WG4.
Pro Leitung nur 1 Name, nicht unterschiedliche Namen in die Enden.
Wenn dasselbe Potential durch mehrere Leitungen weiter verbunden ist, dann kann die einzelne Leitungen durch eine Zähler identifiziert werden.
Z.B. =D2-WG4_1, =D2-WG4_2, =D2-WG4_3 usw.
 
Die Frage ist doch auch, was möchte ich mit der Einzeladerbeschriftung erreichen?
Wenn es um das Thema Bauteiletausch geht, dann sollte der Anschluss als Bezeichnung gewählt werden (K5:11). Was anderes macht im Schaltschrank für mich auch keinen Sinn. Wir hatten am einen Auftrag da sollten eben Ziel und Quelle auf die Ader, das waren dann Bandwurmbezeichnungen die auf kein handelsübliches Beschriftungsmaterial gepasst haben.
 
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Hallo zusammen, greife das Thema nochmal auf.
Was mir beim durchlesen nicht klar geworden ist, muss ich nun eine Einzeladerbeschriftung laut EN 60204-1 haben oder nicht??

Die Vor-Nachteile etc. ist mir klar und das kann jeder selber abwägen.
Um was es mir geht ist, ca. alle 1-2 Jahr kommt ein schlauer Kunde um die Ecke mit Behauptungen ....Maschine entspricht nicht Maschinenrichtlinie.

Mal ist es die EMV, dann das Typenschild der Schaltplan .....immer wieder was neues!!

Ich hatte die Norm so von früher im Kopf das alle Leitungen oder Adern die aus dem Schaltschrank führen beschriftet (markiert) sein müssen.
Dies war dann immer schon durch Kabelmarkierer (BMK) und der Farbe bzw. der aufgedruckten Zahlen und Buchstaben erledigt.

Nun bin ich mir aber unsicher ob das noch reicht!!
Ich kenne die Vorteile aber ich sehe vorallem den Aufwand und die Mehrkosten!!!!
Also wenn es nicht verpflichtend ist, möchte ich das nicht machen!


Also Einzelladerbeschriftung Pflicht Ja oder Nein
 
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Wenn euer Vertrieb eine Maschine mit Einzellader-Beschriftung „verkauft“, dann sollte sie es haben.
Sofern es keine C-Norm fordert und dem Kunden das nicht explizit zugesagt wurde, ist es nicht notwendig.

Ich bin zu faul um nachzulesen, meine aber sinngemäß folgenden Wortlaut zu kennen.
„Die Adern und Leitungen müssen eindeutig dem Anschluss zuzuordnen sein…“

Das lässt - wie so oft - etwas „Interpretations-Spielraum“. :unsure:
Einzellader-Beschriftung wäre eine Möglichkeit.
An der Strippe zu ziehen und schauen, wo es sich auf der Gegenseite bewegt, wäre eine andere! :cool:
 
@Kabeläffle

Danke Dir für die Info.
Es wird nicht extra vom Vertrieb im Standard verkauft und eine C-Norm fordert es auch nicht.

Ich weiß das es hin und wieder angefragt wird aber dann ist es oft wie unten von Chräshe beschrieben.

Was immer gut für die Entscheidungsfindung ist, ist ein Preis für die jeweilige Leistung.
  1. Preis für Verdrahtung ohne Einzelader-Kennzeichnung = X
  2. Einfache Einzelader-Kennzeichnung fortlaufen vom CAD automatisch durchnummeriert von 1..n = X*2
  3. Einzelader-Kennzeichnung mit vollständigem BMK + Anschluss = X*3
Sehr oft wird die Einzelader-Kennzeichnung dann doch nicht mehr benötigt.
Falls doch, wird die Arbeit wenigstens entsprechend vergütet.

Das ist wirklich eine Art der Interpretation?
"An der Strippe zu ziehen und schauen, wo es sich auf der Gegenseite bewegt, wäre eine andere!"


Wie gesagt, es geht mir eigentlich nur darum ob die Norm das nun fordert oder nicht!
 
Ich kenne die Einzellader-Beschriftung nur als Kundenwunsch.
Möglich, dass es in irgendeiner Norm gefordert wird – ich kenne nicht alle Normen.
In der Maschinenrichtlinie wird es nach meinem Wissen nicht verlangt.
 
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