Bürostuhl Maschine?

Da steht auch:
"Unbestritten ist, dass es für Produkte, die nur sehr geringe Kräfte freisetzen können, wie z.B. Kugelschreiber, kleine Uhren usw. nicht sinnvoll ist, diese als Maschinen im Sinne der Maschinenrichtlinie zu behandeln"
Aber ich denke dass die Feder in ein Bürostuhl nicht in die Kategorie 'sehr geringe Kräfte freisetzen können' fällt.
Das ist halt wieder Auslegungssache. Was sind geringe Kräfte? Für den einen 1N, für den anderen 300N. Daher lehne ich mich Ducati´s Meinung an:
deshalb schalte ich über den Tag in erster Linie mal mein Hirn ein und lebe nach dem gesunden Menschenverstand...
 
Zuletzt bearbeitet:
Zuviel Werbung?
-> Hier kostenlos registrieren
Ihr habt Probleme!
Die am leichtesten verständlichen Leitfäden die ich aktuell kenne, das sind die der DGUV.

Die haben es ziemlich idiotensicher rausgeschrieben, ihr habt es weiter oben ja auch schon erwähnt.
 
Ist doch erst mal schön, dass es eine Einschätzung gibt, die Stevenn einen großen Schritt näher an seine Antwort bringt!
Ich denke, dass die Aussage aus Richtung Team Ostermann schon als gewisse Referenz gesehen werden kann. Natürlich sind auch die Kollegen nicht unfehlbar, haben aber sicher enorme Kompetenz und sitzen ja auch im direkten Kontakt mit diversen Gremien. Ich hatte vor einiger Zeit ein mehrtätiges Seminar dort. (13849-1/2). Somit wäre die Einschätzung für mich schon verwertbar. Ich würde für Nachweiszwecke meiner Recherche sogar die Passage von der Seite kopieren und mit in meinen Dokumenten ablegen. Zusätzlich würde ich mich persönlich noch auf den Weg machen, und in der Praxis nach Nachweisen suchen in Form von Konformitätserklärungen oder Hinweisen auf verwendete Richtlinien. Manchmal geben die Hersteller oder Händler ja Datenblätter etc. als Download zur Verfügung. Wenn jetzt auch noch bei den meisten der Verweis auf die MRL vorhanden ist, wäre die Sache für mich klar, ob ich es nun logisch finde oder nicht. Oft haben große und namhafte Hersteller auch eigene Rechtsabteilungen, um sich in dieser Richtung abzusichern. Wenn diese also die MRL alle anwenden, ist das ein weiterer Hinweis. Wenn aber bei keiner einzigen Dokumentation ein Verweis auf die MRL ist in der Konf. Erkl. oder überall andere RL zur Anwendung kommen, würde mich das wiederum schon stutzig machen.

Trotz des turbulenten Wechselbads der Gefühle durch die Fragestellung finde ich, dass der Beitrag für alle Seiten hilfreich war.
Stevenn hat seine Einschätzung und das Forum hat was gelernt! Ich persönlich wäre vorher nicht auf die Idee gekommen, über diese Dinge nachzudenken. Als Quasi-Hersteller und Hersteller ist das aber für mich ein interessanter Punkt. Von daher: Danke!
 
Zuletzt bearbeitet:
Hier mal ein interessanter Link zu einem Leitfaden der Qualität von Arbeitsmitteln im Büro (Tische / Stühle etc)

https://quality-office.org/site/assets/files/1131/qo-leitlinie_produkte.pdf

Das Dokument scheint durch die Referenzen der Herausgeber von DIN, iba, TÜV, DGUV etc. schon ziemlich offizielleren Charakter zu haben.
Hier wird auch auf CE und MRL verwiesen, jedoch nur mit dem Hinweis, dass Geräte mit Elektromotor das CE tragen müssen und unter die MRL fallen. In meinen Augen müsste aber das CE an jedem Stuhl kleben, wenn dieser unter die MRL fällt.
Des weiteren habe ich bei im Internet angebotenen Stühlen nirgendwo ein CE oder den Verweis auf die MRL gefunden. Nur ein GS, was ja keine rechtliche Pflicht ist, jedoch im Rahmen der qualitativen Anforderungen von den Herausgebern in dem Dokument als "Muss" gekennzeichnet ist.

Mhh. nun steht wieder Aussage gegen Aussage und das Karussel dreht sich von vorne 😬
 
SPSAlex83
Ich sehe in der von Ihnen zitierten Fundstelle einen recht eindeutigen Verweis auf die Maschinenrichtlinie. Anbei der Screenshot dieser Stelle im Dokument:

1681984738097.png
Komischerweise erwähnt diese Dokument nirgendwo Gasdruckfedern, oder überhaupt Kraftspeicherung durch Federmechanismen.
Es ist aus meiner Sicht für die Ursprungsfrage des Threats deshalb gar nicht direkt anwendbar. Zumindest trägt es zur Lösung nichts bei.
 
SPSAlex83
Ich sehe in der von Ihnen zitierten Fundstelle einen recht eindeutigen Verweis auf die Maschinenrichtlinie. Anbei der Screenshot dieser Stelle im Dokument:

Anhang anzeigen 68377
Komischerweise erwähnt diese Dokument nirgendwo Gasdruckfedern, oder überhaupt Kraftspeicherung durch Federmechanismen.
Es ist aus meiner Sicht für die Ursprungsfrage des Threats deshalb gar nicht direkt anwendbar. Zumindest trägt es zur Lösung nichts bei.
Ja, die MRL ist erwähnt, wie ich ja sagte. Es steht aber ja in der Zeile für CE Kennzeichnung bei allen elektromotorisch verstellbaren Teilen.
(wegen des elektrischen Antriebs). Der benannte Stuhl ist aber nicht elektrisch verstellbar.
Bei weiteren Quellen mit Verweisen auf Normen und Anforderungen für Büromöbel wie Schreibtischstühle finden sich nur Hinweise auf Arbeitsschutz und vor allem das Gütesiegel GS etc. aber nicht auf CE. Im Gegensatz zum CE, was sich jeder Hersteller fröhlich selbst aufdrucken kann(ohne jede externe Bestätigung oder Prüfung), ist das GS ein offiziell zertifizierter Nachweis, dass Regeln und Gesetze eingehalten werden wurden. Im Gegensatz zum CE ist dies aber meines Wissens ein "Freiwilliges" Siegel. Das CE hingegen MUSS auf einem Produkt aufgebracht sein, sofern dies unter die entsprechenden Richtlinien fällt. Das GS gilt als Qualitätsbestätigend und eigenet sich daher gut auch fürs Marketing, da der Kunde sich nun wirklich auf die Sicherheits verlassen kann. Lange Rede kurzer Sinn. Wenn ein Schreibtischstuhl ein GS trägt aber kein CE, dann ist hier gewiss keine Maschinenrichtlinie gefordert. Spätestens die Kollegen, die das GS zertifizieren sollten doch nun wissen, welche Regelwerke gelten, oder?
 
Es ist ja schon komisch, sogenannte Fachleute können nicht eindeutig die Frage beantworten, ob ein Bürostuhl eine Maschine ist oder nicht.
Da frage ich mich schon, wie eine Bewertung einer hallengroßen Produktionsanlage abläuft und wie lange das dann dauert.

PS:
Mit bewerten meine ich nicht bewerten das es eine Maschine ist sondern die Sicherheitsbewertung der Anlage...
 
Zuletzt bearbeitet:
Zuviel Werbung?
-> Hier kostenlos registrieren
Es ist ja schon komisch, sogenannte Fachleute können nicht eindeutig die Frage beantworten, ob ein Bürostuhl eine Maschine ist oder nicht.
Da frage ich mich schon, wie eine Bewertung einer hallengroßen Produktionsanlage abläuft und wie lange das dann dauert.
Ich wollte mich zwar heraushalten, habe aber Dipl. Ing. Ostermann eine Mail geschrieben. Die Antwort werde ich hier einstellen.
 
Es gibt Maschinen, die recht eindeutig eine Maschine sind.
Dieser Bürostuhl ist aber ein Verbraucherprodukt und beinhaltet nur eine Komponente, welche Merkmale einer Maschine erfüllt.
Man könnte den Stuhl deshalb auch als "Haushaltsprodukt/Haushaltmaschine" betrachten. Dann bleibt er zwar mit Merkmalen Maschine, fällt wegen der Ausnahmeregelung aber nicht unter die MR.
Das Problem ist, dass der Guidance das nicht ausreichend klärt.
Dass Hersteller GS "verwenden" ist ein Hinweis auf diese Problematik. GS nimmt man nämlich auch dann, wenn man sich bei konstruktiven Produkten über Einstufungen unsicher ist und das dadurch mögliche Sicherheitsproblem der Prüfstelle aufhalsen möchte.
 
Das sagt ChatGPT dazu:

Ja, Bürostühle müssen auf ihre Sicherheit hin untersucht werden, bevor sie in der EU verkauft werden dürfen. Die MRL legt die Mindestanforderungen an die Sicherheit von Maschinen fest, einschließlich Bürostühlen. Wenn ein Bürostuhl den Anforderungen der MRL entspricht, ist er sicher und kann in der EU verkauft werden. Wenn Sie einen Bürostuhl kaufen möchten, sollten Sie darauf achten, dass er den Anforderungen der MRL entspricht.
und:
Ja, Bürostühle müssen ein CE-Konformitätsverfahren durchlaufen, bevor sie in der EU verkauft werden dürfen. Das CE-Kennzeichen zeigt an, dass das Produkt den Anforderungen der MRL entspricht und in der EU verkauft werden darf. Wenn Sie einen Bürostuhl kaufen möchten, sollten Sie darauf achten, dass er das CE-Kennzeichen trägt.
 
Das sagt ChatGPT dazu:

Ja, Bürostühle müssen auf ihre Sicherheit hin untersucht werden, bevor sie in der EU verkauft werden dürfen. Die MRL legt die Mindestanforderungen an die Sicherheit von Maschinen fest, einschließlich Bürostühlen. Wenn ein Bürostuhl den Anforderungen der MRL entspricht, ist er sicher und kann in der EU verkauft werden. Wenn Sie einen Bürostuhl kaufen möchten, sollten Sie darauf achten, dass er den Anforderungen der MRL entspricht.
und:
Ja, Bürostühle müssen ein CE-Konformitätsverfahren durchlaufen, bevor sie in der EU verkauft werden dürfen. Das CE-Kennzeichen zeigt an, dass das Produkt den Anforderungen der MRL entspricht und in der EU verkauft werden darf. Wenn Sie einen Bürostuhl kaufen möchten, sollten Sie darauf achten, dass er das CE-Kennzeichen trägt.
Warum findet man dann keinerlei Stühle von noch so namhaften Herstellern mit einer Konformitätserklärung oder dem CE Logo? Zudem dieses Fehlen der CE bei großen Herstellern alle durch GS bestätigt sind. Auf meinen Stühlen ist kein CE drauf und die kommen zur Abwechslung nicht aus China :)
 
Das man keine Bürostuhle mit CE Schild finden kann ist eine Zeichen dass sie keine Maschinen sind. Aber kein Beweis.
Und das man sein Verstand zuerst mit Vernunft verwenden muss ist offenbar.
Die Diskussion ist aber eine gute Übung wie man sich verhaltet wenn man trefft etwas das auf die grenzen von die MrL befindet.
Wir haben z.B. eine Hebewerkzeug um schwehre Teile in die Maschine zu plazieren. Dies ist nicht so unterschiedlich zu ein mit Federkraft justierbare Bürostuhl. Ist diese Werkzeug von MrL umfasst ? Auch wenn es kein Motor gibts ? Ich denke ja. Warum denn nicht die Bürostuhl wenn es in eine industrielle Anwendung verwendet ist ?
Manchmal muss man 'dumme' Fragen stellen.

Ich glaube dass Bürostuhle von MrL nicht umfasst sind weil sie von andere Regeln umfast sind. Wo dass steht weis ich aber nicht.

(springt in Deckung ... )
 
Zurück
Oben